Was ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuerschuldumkehr nach § 13b UStG und der Bauabzugssteuer?
Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor und es geht eine Bruttorechnung für Bauleistungen zu.:Frage1: Wie muss diese dann bezahlt werden; brutto oder netto?
Frage2: Wer (Leistender oder Leistungsempfänger) führt was (Bauabzugssteuer oder Umsatzsteuer) ab?
Frage3: Was passiert bzw. ist zu tun, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, auf der Rechnung kein Hinweis zum § 13b UStG erfolgt ist und der Rechnungssteller (Leistender/Auftragnehmer) auf den Ausgleich der Mehrwertsteuer besteht und mahnt, der Rechnungsempfänger (Leistungsempfänger/Auftraggeber) sich aber weigert, die Umsatzsteuer zu entrichten?
Wer bringt Licht ins Dunkel? - Danke für hoffentlich hilfreiche und erleuchtende Antworten -
Was ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuerschuldumkehr
nach § 13b UStG
bezieht sich auf USt
und der Bauabzugssteuer?
bezieht sich auf ESt.
Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor
ist für die USt egal
und es geht eine Bruttorechnung für Bauleistungen zu.:
Was ist eine Bruttorechnung?
Frage1: Wie muss diese dann bezahlt werden; brutto oder netto?
Das vereinbarte Entgelt, ggf. minus einbehaltene Bauabzugsteuer, wird geschuldet, aber nicht die falsch ausgewiesene USt.
Frage2: Wer (Leistender oder Leistungsempfänger) führt was
(Bauabzugssteuer oder Umsatzsteuer) ab?
Leistungsempfänger führt Bauabzugsteuer ab. USt ist keine abzuführen, weil beim Leistungsempfänger abziehbare Vorsteuer = geschuldete USt.
Frage3: Was passiert bzw. ist zu tun, wenn keine
Freistellungsbescheinigung vorliegt, auf der Rechnung kein
Hinweis zum § 13b UStG erfolgt ist und der Rechnungssteller
(Leistender/Auftragnehmer) auf den Ausgleich der
Mehrwertsteuer besteht und mahnt, der Rechnungsempfänger
(Leistungsempfänger/Auftraggeber) sich aber weigert, die
Umsatzsteuer zu entrichten?
Der Rechnungsempfänger muss keine USt entrichten, weil der Vorgang nicht zu einer Zahllast führt.
Der Rechnungssteller darf in aller Ruhe durchmahnen, wenn er lustig ist. Seine Forderung wird inhaltlich erst geprüft, wenn die Sache vor Gericht kommt. Dann darf er den Richter davon überzeugen, dass ihm unberechtigt ausgewiesene USt zusteht.
Na offenbar eine Rechnung, in welcher die Umsatzsteuer auf die
Leistungen ausgewiesen ist.
das ist möglich; es ist aber auch möglich, dass es eine ist, in welcher keine USt ausgewiesen ist. Im Slang der Immo-Fritzen werden z.B. „Netto-Plus-Mieter“ und „Bruttomieter“ unterschieden, und da sind die „Bruttomieter“ Ärzte, Versicherungen, Schulen, Behörden und sowas.