Wer erklärt mir die Sache mit dem Volksentscheid?

Also nächstes Wochenende ist bei uns ja Volksentscheid zum Thema ganztägige(10h) Kinderbetreuung auch für Arbeitslose (ich stimme dafür).

Nun hab ich aber so meine Zweifel obs überhaupt was bringt.

Unser lieber Ministerpräsident der Herr Böhmer hat in der Mitteldeutschen Tageszeitung sinngemäß folgendes gesagt:
In dieser Legislaturperiode wird er auch bei positivem Volksentscheid das Gesetz nicht mehr ändern, das wäre instinkt- und verantwortungslos der Verfassung gegenüber.
Es wäre wohl sinnlos ein Gesetz zu verabschieden, daß dann 1 Monat später im Landtag wieder gekippt wird.

(Frei aus der Erinnerung, stand am Samstag in der MZ).

Nun zu meinen Fragen:
Haben wir eine Verfassung?
Nicht mehr in dieser Legislaturperiode? Soweit ich mich erinnere waren 2003 bei uns Wahlen (ich hab auch noch den Böhmer gewählt). Und wird der Landtag nicht immer für 5 Jahre gewählt? Also will er bis 2008 warten?
Und wie sieht das mit dem Kippen des dann neuen Gesetzes aus? Geht das und wenn ja was für Möglichkeiten hat das Volk dann noch?

Fragende Grüße, Wizard of War

Hallo Wizard,

Also nächstes Wochenende ist bei uns ja Volksentscheid zum
Thema ganztägige(10h) Kinderbetreuung auch für Arbeitslose.

Nun hab ich aber so meine Zweifel obs überhaupt was bringt.

Nun zu meinen Fragen:
Haben wir eine Verfassung?

Mal ein Tip
http://www.expertentreffen.de/fun/googlen.htm

Die Eingabe von
Verfassung „Sachsen-Anhalt“ bringt als ersten Link

http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/gesetze/gesetz/…

Nicht mehr in dieser Legislaturperiode? Soweit ich mich
erinnere waren 2003 bei uns Wahlen (ich hab auch noch den
Böhmer gewählt).

Kiff nicht so viel und denk daran, google ist dein Freund.
Auf
http://www.wahlrecht.de/termine.htm
steht für SA
Landtagswahl: Termin Frühjahr 2006
Legislaturperiode: 4 Jahre

Unser lieber Ministerpräsident der Herr Böhmer hat in der
Mitteldeutschen Tageszeitung sinngemäß folgendes gesagt:
In dieser Legislaturperiode wird er auch bei positivem
Volksentscheid das Gesetz nicht mehr ändern, das wäre
instinkt- und verantwortungslos der Verfassung gegenüber.

Das gesetz kann -wenn es seriös bearbeitet, wird erst in 6 Monaten durchgewunken werden, da es hier nicht nur um eine Klausel geht, sondern auch Ausgaben von 40 Mio/a dahinterstehen, die ja im Haushalt 2006irgendwo eingestellt werden müssen. Selbst wenn das Gesetz jetzt im Februar durchgewunken würde, steht das Problem der Finanzierung für 2005. Ich weiss nicht, ob der Haushalt von SA soviel Luft hat, oder ob dies dann ein grösserer Nachtrag wird.
Und ohne Finanzierung ist es ein Lippenbekentnis, welches der nachfolgenden Regierung aufgedrückt wird. ‚Unserises Regieren‘ ist ein schöner Vorwurf der Opposition im Wahlkampf…

Und wie sieht das mit dem Kippen des dann neuen Gesetzes aus?

Vielleicht probierst Du es selbst mal mit googeln ? Entweder da steht was in der Verfassung drin oder es gibt ein Gesetz zu den Volksentscheiden.

zum Inhalt:

Volksentscheid zum Thema ganztägige(10h) Kinderbetreuung auch für
Arbeitslose (ich stimme dafür).

Würde ich mir schwer überlegen:

  1. Die PDS in MeckPomm hat als Regieungspartei wohl ein Gesetz mit gleichen Regelungen wie das CDU- Gesetz in SA verabschiedet. Begründung: wg. Geld

  2. Die Kosten für die Gesetzesänderung liegen wohl bei 60 Mio/a, davon 20 Mio die Komunen. Ich kenn mich bzgl. der finanziellen Verfassung der Komunen in SA nicht aus. Meine Kenntnis aus einem südl. liegenden NBL, welches in Wirtschaft- und Fiskalstatistiken häufig besser dasteht, ist, dass die Gemeinden massive Probleme haben ihre Haushalte zu stemmen. Einige stehen unter Zwangsverwaltung, andere müssen sich Investitionen über 10 T€ extra genehmigen lassen, andere ziehen alle Register um überhaupt einen schlüssigen (und damit genehmigungsfähigen )Haushalt aufstellen zu können. Ob da eine Zusatzbelastung gut kommt ?

Ciao m@xet.

Vielen Dank Maxet, daß du dich herabgelassen hast mir zu antworten.

Mir war nicht bewusst, das die Bundesländer eigene Verfassungen haben sorry, für meine Dummheit.

Kiff nicht so viel und denk daran, google ist dein Freund.
Auf
http://www.wahlrecht.de/termine.htm
steht für SA
Landtagswahl: Termin Frühjahr 2006
Legislaturperiode: 4 Jahre

Naja hab ich mich um 1 Jahr verschätzt, und dann sind eben die Kommunalwahlen für 5 Jahre, wie auch immer.

Ich weiss nicht, ob der Haushalt von SA soviel Luft hat,
oder ob dies dann ein grösserer Nachtrag wird.

Hat er bestimmt nicht, aber heutzutage wird überall an den falschen Ecken gespart, also warum mal nicht der Regierung vorschreiben wo sie nicht sparen darf, ich sag nur Bildung. Die Probleme der Unis kriegst du als ausstudierter vielleicht gar nicht mehr mit.
Da werden Studiengänge geschlossen die gerade erst mit viel Pomp und Kohle aufgebaut wurden, und vom Bachelor red ich mal gar net erst.
Und auf der anderen Seite werden für jeden Unsinn Steuergelder verschwendet.

Ich hoffe ich hab dir nicht zu viel deiner Googlezeit gekostet, viel Spaß weiterhin mit deinem Freund.

Gruß Wizard of War

Hallo Wizard,

Vielen Dank Maxet, daß du dich herabgelassen hast mir zu
antworten.

gern geschehen

Mir war nicht bewusst, das die Bundesländer eigene
Verfassungen haben sorry, für meine Dummheit.

Ich dachte, dass irgendwann ab der 9. Klasse das politische System in D mal im GK durchgenommen wird. Dazu gehört(e) für mich z.B. die Bedeutung von ‚Bundesrepublik‘, die Stellung der Länder innerhalb der BR (im Vgl. z.B. zu USA und Frankreich), und die Frage ‚Was ist Verfasung‘ und wer hat eine …

Auf
http://www.wahlrecht.de/termine.htm
steht für SA
Landtagswahl: Termin Frühjahr 2006
Legislaturperiode: 4 Jahre

Naja hab ich mich um 1 Jahr verschätzt, und dann sind eben die
Kommunalwahlen für 5 Jahre, wie auch immer.

Es ist für die Einschätzung der Äusserungen von Böhmer halt nur ein kleiner Unterschied, ob 2006 oder 2008 gewählt wird.

Ich weiss nicht, ob der Haushalt von SA soviel Luft hat,
oder ob dies dann ein grösserer Nachtrag wird.

Hat er bestimmt nicht, aber heutzutage wird überall an den
falschen Ecken gespart, also warum mal nicht der Regierung
vorschreiben wo sie nicht sparen darf, ich sag nur Bildung.

Vielleicht mal paar Denkanstöße zu öffentlichen Haushalten.

  1. Es gibt Pflichtaufgaben, d.h. auf Grund eines (Bundes-)Gesetzes muss das Land Geld für eine Sache ausgeben (z.B Sozialhilfe).

  2. freiwillige Ausgaben (auf Grund von Landesgesetzen bzw. bei Förderprogrammen
    2a) Durch Landesgesetze geregelt, aber defacto nicht freiwillig dürften Ausgaben für Justiz und Polizei sein. Ich weiss nicht, wie effizient das System da bei euch ist, ich weiss nur von sächs. Amtsgerichten, dass die Richter für Kleinvieh keine Muse haben und entsprechend die Fälle nach Aktenlage ‚verknacken‘ (Strafbefehl oder Einstellung). Ähnliche Gründe hat es, wenn Staatsanwälte Ermittlungen bei Kleindiebstahl etc. einstellen lassen…

2b)Förderprogramme haben meist die Eigenschaft einen gewissen Eigenanteil zu fordern, der je nach Programm bei 10 - 80 % liegt. Bei einem Eigenanteil von 10 (20) % kann man mit 1 EUR eigener Mittel Investitionen in Höhe von 10 (5) EUr tätigen. Da muss man sich genau überlegen, ob man an dieser Stelle spart und auf die EU- und Bundesfördermittel für Wirtschaftsförderung bzw. Strassenbau verzichtet. In diesen konkreten Fall (http://www.waldschloesschenbruecke.de/index.htm)
bin ich dafür, darauf zu verzichten und werde entsprechend stimmen…

c) Bei den ‚echt‘ freiwilligen Ausgaben handelt es sich um Sport, Kultur, Bildung, Sozialarbeit, Straßenerhaltung, Wirtschaftsförderung, Katastrophenschutz (Feuerwehr)

Ich hoffe, dass ich bei a) und c) keinen wichtigen Bereich vergessen habe.

Die Probleme der Unis kriegst du als ausstudierter vielleicht
gar nicht mehr mit.

doch, doch, auch in Sachsen wird an den Hochschulen massiv gespart.

Da werden Studiengänge geschlossen die gerade erst mit viel
Pomp und Kohle aufgebaut wurden,

Das kenn ich. Hier würde ich mir mal die Frage stellen:
a) Ist ein Bedarf für diese Fakultät/Studiengang in D da ? Den 283. Germanistiklehrstuhl, die 57. professur ‚D im 20. Jh.‘ glaub braucht keiner. Bei Spezialitäten/Orchideen wie Arabistik mit lang vorhandenen Renomee sehe ich dies anders.
b)Falls kein Bedarf für diese Ausbildung da ist, wr ist da der Depp: Der die mit Pomp aufgebaut hat, oder der die Reissleine zieht ? In Sachsen ist das leckere daran, dass der Depp in jeden Fall CDU-Mitglied ist.

und vom Bachelor red ich mal gar net erst.

erzähl mehr. Die BaföG-Sparidee kommt ja v.a. dem Bund zugute. Soweit ich weiss, ist der BA v.a. Lehrplanschieberei ?

Und auf der anderen Seite werden für jeden Unsinn Steuergelder
verschwendet.

Bitte mit Beispiel. Und bei Kleinkram (bitte dran denken, niemand ist ohne Fehler.

Der Landeshaushalt ist ja wohl nur eine Baustelle. Bei den Kommunen bleiben als freiwillige Ausgaben nur die in c) (zzgl. Erhaltung Schulgebäude) genannten Aufgaben übrig. Und ich verfolge zu viele Haushaltsdebatten in sächs. Kommunen, um daran zu denken, da noch was draufzusatteln.

Ciao m@xet.