und nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?
Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg
und nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen?
Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg
Hallo,
da ich das gerade hinter mir habe und ab Januar als Richter tätig sein werde, kann das darlegen:
Formal erfolgt die Ernennung durch den Justizminister. Dem voran geht wie bei jedem anderen Job zunächst auch erst einmal eine Bewerbung und ein Vorstellungsgespräch. Verläuft dieses positiv, so wird die Bewerbung von dem Richterwahlausschuss geprüft. Hier sind Vertreter der Richterschaft, der Anwaltschaft sowie Landtagsabgeordnete vertreten. Diese sprechen dann eine Empfehlung aus und ist diese positiv, wird die Ernennung in aller Regel vorgenommen.
Was sind die Kriterien?
Nun fachlich sind prinzipiell zwei qualifizierte Staatsexamina („Prädikat“) Voraussetzung. Zudem sollte (muss aber nicht) man Erfahrung in der Anwaltsschaft oder anderen jusristischen Berufen erlangt haben.
Zudem wird (jedenfalls angeblich) viel Wert auf Sozialkompetenz gelegt, da ein noch so qualifizierter weltfremder Eigenbrödler nichit gewollt ist. Das wird dann aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Bundesländer, da gleichen die Vorstellungsgespräche psychologischen Tiefenuntersuchungen („Was ist Ihre Lieblingsfarbe“, „Warum ist das Ihre Lieblingsfarbe“, „Was sagten Sie nochmal vor 1 Stunde zu Ihrer Lieblingsfarbe“, etc.). Das kann dann auch schonmal bis zu 3 Stunde dauern.
Andere, so habe ich es erlebt, gehen einfach in unverbindliche Gespräche um herauszufinden, ob ein normaler Mensch oder ein arroganter Sozialkrüppel. Wieder andere machen Probeverhandlungen.
Letztlich bleibt es wohl ein Geheimnis. Immer wieder werden Leute abgelehnt, die, wie ein Bekannter von mir kürzlich, ebenso qualifiziert und menschlich völlig in Ordnung sind. Andererseits sind Mitabsolventen von mir ohne jede Erfahrung und mit einer ausgeprägten Profilneurose eingestellt worden. Das ist aber die Ausnahme.
Die oben genannten Prinzipien sind aber die ganz überwiegend anzuwendenden.
Gruß
Dea
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Hallo,
da ich das gerade hinter mir habe und ab Januar als Richter
tätig sein werde, kann das darlegen:
na dann herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Grüsse
Jörg