Hallo,
angenommen in der Wohnung von A tritt ein Wasserschaden auf, den A nicht zu vertreten hat. A hat keine Hausratversicherung. Muss der Vermieter dann den Schaden, den A erlitten hat (Tapeten sind feucht, Bodenbeläge sind „hin“, evtl. sind Möbel beschädigt) ersetzen?
Hallo,
angenommen in der Wohnung von A tritt ein Wasserschaden auf,
den A nicht zu vertreten hat. A hat keine Hausratversicherung.
Muss der Vermieter dann den Schaden, den A erlitten hat
(Tapeten sind feucht, Bodenbeläge sind „hin“, evtl. sind Möbel
beschädigt) ersetzen?
Hi!
Hier geht es um die Haftung. Deine Anfrage gehört daher ins Rechtsbrett und nicht ins Versicherungsbrett.
In der Praxis würde der Vermieter den Schaden seiner Gebäudeversicherung melden, diese ersetzt in der Regel die Behebung der Ursache wie auch die Schäden am Gebäude selbst (Tapeten, Bodenbeläge, etc.) so weit diese Gebäudebestandteil sind und nicht evtl. vom Mieter eingebracht wurden bzw. dieser die Gefahr dafür trägt.
Frage also hier: Was wurde genau beschädigt? Wer hat die Sachen in die Wohnung eingebracht? Wer trägt wofür die Gefahr?
Handelt es sich um das Hab und Gut des Mieters welches beschädigt wurde, ist grundsätzlich eine Überprüfung des Sachverhalts und ein Verschulden des Vermieters zu prüfen. Dieses übernimmt in der Regel die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieter - soweit vorhanden.
Soweit aus Versicherungstechnische Sicht - den Rest wie gesagt im Rechtsbrett abklären!
angenommen in der Wohnung von A tritt ein Wasserschaden auf,
den A nicht zu vertreten hat. A hat keine Hausratversicherung.
Dann muß A jemanden finden, der diesen Schaden schuldhaft verursacht hat. Gelingt das, hat A Anspruch auf Schadesnersatz, gelingt das nicht, muß A den Schaden selerb tragen.
Muss der Vermieter dann den Schaden, den A erlitten hat
(Tapeten sind feucht, Bodenbeläge sind „hin“, evtl. sind Möbel
beschädigt) ersetzen?
angenommen in der Wohnung von A tritt ein Wasserschaden auf,
den A nicht zu vertreten hat. A hat keine Hausratversicherung.
Muss der Vermieter dann den Schaden, den A erlitten hat
(Tapeten sind feucht, Bodenbeläge sind „hin“, evtl. sind Möbel
beschädigt) ersetzen?
Wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus dem versicherten Rohrsystem austritt und der Bodenbelag vom Vermieter eingebracht und fest mit dem Gebäude verbunden wurde, ist seine Gebäudeversicherung zuständig.
Für eure Möbel wäre seine Haftpflichtversicherung zuständig. Die Haftpflicht zahlt aber nur den Zeitwert.
Mit den Tapeten bin ich mir nicht ganz sicher. Ich tendiere zu seiner Haftpflichtversicherung.
Ganz ehrlich - was ist das für eine Antwort? Und durch was unterscheidet sie sich zu den bereits gegebenen ausser das sie inhaltlich nicht korrekt ist?
Wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus dem versicherten
Rohrsystem austritt und der Bodenbelag vom Vermieter
eingebracht und fest mit dem Gebäude verbunden wurde, ist
seine Gebäudeversicherung zuständig.
wurde bereits gesagt
Für eure Möbel wäre seine Haftpflichtversicherung zuständig.
Die Haftpflicht zahlt aber nur den Zeitwert.
Und wenn der Vermieter keine hat? Was ist wenn kein Verschulden des Vermieters vorliegt? Die Haftpflicht zahlt den Zeitwert - wenn sie denn überhaupt zahlt… das wissen wir nicht.
Mit den Tapeten bin ich mir nicht ganz sicher. Ich tendiere zu
seiner Haftpflichtversicherung.
Wessen Haftpflicht? Warum Haftpflicht? Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man sein Halbwissen für sich behalten…
Ganz ehrlich - was ist das für eine Antwort? Und durch was
unterscheidet sie sich zu den bereits gegebenen
Sorry, musste unter dem Antwortschreiben kurz weg. Deshalb waren die anderen Antworten schon da.
ausser das sie inhaltlich nicht korrekt ist?
Weshalb nicht korrekt?
Wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus dem versicherten
Rohrsystem austritt und der Bodenbelag vom Vermieter
eingebracht und fest mit dem Gebäude verbunden wurde, ist
seine Gebäudeversicherung zuständig.
wurde bereits gesagt
s.o.
Für eure Möbel wäre seine Haftpflichtversicherung zuständig.
Die Haftpflicht zahlt aber nur den Zeitwert.
Und wenn der Vermieter keine hat? Was ist wenn kein
Verschulden des Vermieters vorliegt? Die Haftpflicht zahlt den
Zeitwert - wenn sie denn überhaupt zahlt…
das wissen wir nicht.
gebe ich dir recht
Mit den Tapeten bin ich mir nicht ganz sicher. Ich tendiere zu
seiner Haftpflichtversicherung.
Wessen Haftpflicht?
die des Vermieters
Warum Haftpflicht?
Sofern den Vermieter tatsächlich die Schuld an dem Wasserschaden trifft. (Ich weis, das wissen wir nicht)
Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man sein Halbwissen für sich behalten…
Hallo Nelly,
ich denke die person A solltest in jedem fall mal prüfen, wodurch der Wasserschaden enstanden ist. GGfs. gibt es einen Unternehmer der die Nachhaftung übernehmen muss.
Sollte der Vermieter haftbar zu machen sein, und sollte dieser nicht in der Lage sein, dafür zu haften, besteht zudem noch die Möglichkeit, dass in der Privathaftpflichtversicherung der Person A eine Ausfalldeckung mitversicht ist (empfehlenswert).
Tapeten sind zum einen Hausratschaden (Stichwort „Deko-Schaden“) andererseits gebäudebstandteil. (also über die gebäudeversicherung mitversichert).
Bodenbeläge sind ggfs., kommt auf den Bodenbelag an, ob Laminat einfach verlegt oder verklebt u.ä. auch über die Gebäudeversicherung versichert.
Wie schon von vorrednern erwähnt sind Gebäude und Hausratvers. Neuwertversicherung und die Haftpflicht nur Zeitwert, deshalb ist es Sinnvoll den Schaden über die Gebäudevers. weitgehend regulieren zu lassen.
Bei den Möbeln muss Person A mal nachschauen, um was für Möbel es sich handelt.
Sind diese Einbaumöbel die durch den Vermieter eingebracht sind, ist die Haftfung durch dei Geb.versicherung gegeben. Bei allen anderen sollte Person A den Weg über die Privathaftpflichtversicherung untersuchen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich denke die person A solltest in jedem fall mal prüfen,
wodurch der Wasserschaden enstanden ist. GGfs. gibt es einen
Unternehmer der die Nachhaftung übernehmen muss.
Der Begriff „Nachhaftung“ beschreibt etwas vollkommen anderes und hat hier nichts verloren.
Sollte der Vermieter haftbar zu machen sein, und sollte dieser
nicht in der Lage sein, dafür zu haften, besteht zudem noch
die Möglichkeit, dass in der Privathaftpflichtversicherung der
Person A eine Ausfalldeckung mitversicht ist (empfehlenswert).
Falsch, die angesprochene Forderungsausfalldeckung „spiegelt“ quasi den Leistungsumfang der eigenen PHV auf den Schädiger. Da im vorliegenden Fall aber eine Wohnungs- und Grundstücks-Haftpflicht - wenn denn überhaupt - angesprochen wäre, würde die Forderungsausfalldeckung gar nicht greifen.
Sind diese Einbaumöbel die durch den Vermieter eingebracht
sind, ist die Haftfung durch dei Geb.versicherung gegeben. Bei
allen anderen sollte Person A den Weg über die
Privathaftpflichtversicherung untersuchen.
Sorry, aber auch beim dritten Lesen hat sich mir nicht erschlossen, was die PHV hiermit zu tun haben soll.
Fazit: Bei allem Respekt, aber gefährliches Halbwissen sollte man für sich behalten.