Wer erstellt für Hartz IV-Empfänger u

… Hauseigentümer Heiz- u. Wasserkosten-Abrechnung (wohne im Kreis Recklinghausen)?
Ich habe ein kleines Haus geerbt mit 2 Wohnungen.Wir haben nur 1 Gas-Hauptzähler und 1 Wasser-Hauptuhr. Im Keller sind aber noch einige Wärmemengen- und Wasserzähler. Diese messen in einer anderen Einheit und durch irgendwelche Verluste stimmen die Summen nie überein.
Ich benötige dringend HILFE !!! Für Mieter gibt es viele Möglichkeiten, für Hartz IV-Eigentümer scheinbar keine. Das Jobcenter und mein Mieter sitzen mir im Nacken.

Abrechnungsfirma beauftragen und Kosten auf die Bewohner verteilen.

Hallo Pudlich,
zuerst einmal erwarte ich bei der Bitte um Hilfe mal eine normale Anrede.
Die Zeit muss sein!
Wie wurden denn vor dem Erbfall die Nebemnkostenabrechnungen gemacht?
Sicher gibt es irgendwo Unterlagen.
Wenn nicht, empfehle ich den Gang in eine Bibliothek oder das Stöbern in amazon zum Thema Nebenkostenabrechnung. Es gibt etliche Literatur, in der man mit dem Thema vertraut gemacht wird. Das ist nicht hier in einer Antwort zu vermitteln und auch nicht so einfach! Nur soviel: als Vermieter hat man viele gesetzliche Pflichten und leider wenig Rechte. Ob Harz 4 Empfänger oder nicht. Das interessiert hier ohnehin nicht.
Wenn nach einer Annäherung an das Thema noch KONKRETE Fragen sein sollten, helfe ich gerne weiter.

Gruß und viel Erfolg
wünscht

Mary

Und welche Frage hast du dazu?

… Hauseigentümer Heiz- u. Wasserkosten-Abrechnung

Hallo pudlich09,

die einzige Hilfestellung,die ich Ihnen von hier aus geben kann,ist der Rat sich an einen Gas- und Wasser-Installateurmeister zu wenden und sich fachmännisch beraten zu lassen.
Diese Beratung vor Ort ist in der Regel kostenlos und eine Rechnung wird erst dann erstellt, wenn notwendige
Installationsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Wenn man ein Haus erbt, dann sollte man seine Anlagen ohnehin einmal prüfen lassen,ob alles in Ordnung ist, denn mit dem Haus erben Sie auch die volle Verantwortung für die Sicherheit.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

naja mit 2 Wohnungen unterliegt man nicht der Heizkostenverordnung.

Wenn es der Mietvertrag zulässt, würde ich also nach qm abrechnen. Die Zähler sind

wahrscheinlich sowieso nicht gültig geeicht.

Hallo pudlich09,
nach allen Seiten „wasserdicht“ kann ich dir leider nicht antworten. Ich würde wie folgt vorgehen:

  1. die vorhandenen Heizzählerstände (Wärmemengen- und Wasserzähler je Wohnung verwenden. Ich hoffe, dass du den jeweiligen ZählerStand von der letzten Abrechnung hast. Dein Erblasser müßte dir ja die letzten Nebenkostenabrechnungen hinterlassen haben. Ansonsten lass dir doch von einem Mieter die letzte Nebenkostenabrechnung in Kopie aushändigen und orientiere dich daran.
    Die Berechnung 60/40 vornehmen. D.h. alle Kosten der Heizung (Wartung, Strom, etc. und Gas- oder Ölkosten -also was an Energie verbraucht wurde)so aufteilen, dass 60% verbrauchsorientiert und 40 % allgemeine Kosten sind.
  2. die Wasserzähler entsprechend auch je Wohnung umlegen. d.h. die Wasserrechnung vom Versorgung nehmen und entsprechend der Verbräuche je Wohnung aufteilen und in die Nebenkostenrechnung übernehmen.
  3. Die Zähler von einer Fachfirma eichen und erklären lassen.
  4. Im Internet nach Heiz- und Wasserkosten-Abrechnung suchen. Dort sind sehr gute Hinweise zur Abrechnung und Verteilung enthalten.
    Beste Grüße
    Kocki

Liebe Experten, die mir geantwortet haben: ich möchte eine korrekte Nebenkosten-Abrechnung für meinen Mieter (1 Person) und für mich (1 Person). Ich gehöre nicht zu den Eigentümern, die Mieter oder das Jobcenter betrügen wollen.

Hallo Kocki,

  • alte Nebenkosten-Abrechnungen sind nicht vorhanden, da wir „Fremdmieter“ im Hause haben; vorher nur Familie. Ich bewohne die kleinere Wohnung im Obergeschoss.
  • die Zählerstände lese ich alle 3 Monate ab, meistens zusammen mit meinem Mieter. Unser Gas-Lieferant schickt die Jahresrechung im April und die Wasserfirma im November. Dieses lässt sich leider nicht ändern!
  • die Aufteilung ist 70/30
  • alle Zähler sind in meinem Besitz und noch 1 Jahr geeicht!
  • die Summe der Werte der Wärmemengenzähler für Mieter, Vermieter und Warmwasserspeicher im Keller stimmt nicht mit dem Wert der Haupt-Gasuhr überein (Kilowatt/Stunde wird mit den Faktoren aus der Gasrechnung in Kubikmeter oder umgekehrt umgerechnet). Es besteht ein Verlust in verschiedenen Perioden zwischen 10-18 %. Laut Installateur sind „Wärmeverluste“ normal. Auch Verluste müssen anteilig verteilt werden.
  • das 2. Problem sind die Wasserzähler: kalt und warm für meinen Mieter = 2, warm für meine Wohnung = 1 und nochmal kalt für meine Waschmaschine im Keller = 1. Es muss die Differenz für meinen Kaltwasserverbrauch zur Wohnung errechnet werden. Auch hier stimmten die Summen nicht mit dem Wert der Wasser-Hauptuhr überein
  • danach muss als 3. Punkt mein gesamter Warmwasser-Verbrauch herausgerechnet werden, da das Jobcenter diese Kosten nicht übernimmt und sie somit gesondert aufgeführt haben will!!!
  • wenn man dieses alles auseinanderklamüsert hat, kommt 4. der Bescheid über Grundbesitzabgaben der Stadt mit den „Abwassergebühren“. Wenn es korrekt ist, muss alles prozentual nach dem Verbrauch aufgeteilt werden. Mein Mieter verbaucht ziemlich viel und ich spare sehr, vor allem an Heizung. Das kann man nicht nach Wohnung oder Quadratmetern aufteilen.
  • als 5. Punkt kommt hinzu, dass wir für den Strom zwar jeder eigene Rechnungen erhalten, es aber noch einen Zwischenzähler für den „Allgemeinstrom“ gibt (Heizung, Beleuchtung). Auch hier muss ein Anteil zur Verteilung berechnet werden.

Ich hatte mich auf eine Annonce in unserer Tageszeitung bei einer Frau gemeldet, die Nebenkostenabrechnungen angeboten hatte. Sie sagte mir, dass die Aufteilung aus dem Mietvertrag 70/30 nicht zu beachten sei. Sie arbeitet nur mit dem Verbrauch. Es ist mir aber unklar, ob dieses nur für Gas oder auch für Wasser gilt. Nach 6 Wochen hat sie mir alle Unterlagen „aus Krankheitsgründen“ zurückgesandt (Sie war nicht in der Lage, diese Berechnungen und Verteilungen auszuführen).

Versteht Ihr jetzt mein Problem etwas besser?

Eine Antwort erhielt ich: Beauftrage eine Fachfirma und verteile die Kosten!

  1. ich suche eine Fachfirma (bei einem großen Abrechnungsservice sollte ich mich aber für 5 Jahre verpflichten!)
  2. die o.a. Frau sagte mir, dass Kosten für eine Abrechnung nicht anteilig auf den Mieter umgelegt werden dürfen
  3. die Leistungsabteilung im Jobcenter Recklinghausen habe ich bereits im November 2010 schriftlich um Auskunft gebeten, ob die Kosten übernommen werden bzw. in welcher Höhe. Eine Antwort fehlt. Auch 3 weitere Stellen im Jobcenter, denen ich im Laufe des Jahres diese Fragen schriftlich gestellt habe, haben nie geantwortet.

Im Internet nach Heiz- und Wasserkostenabrechnungen suchen? Es gibt Hunderte! Ich erhoffte mir hier einige Adressen als Tipps. Es geht ja nicht um irgendein Formular, das ich nur ausfüllen muss.

Mit vielen freundlichen und dankbaren Grüßen aus Recklinghausen!

Hallo pudlich09,
ich finde du hast schon sehr detailliert und sachkundig die Lage geschildert. Meiner Meinung nach musst du nur noch ein oder zwei weitere RechenSchritte tun, und das nur einmal, die Kosten entsprechend aufzuteilen. Nach diesem Schema kannst du dann jedes Jahr oder auch alle 3 Monate verfahren.
Hier hilft es mit Excel oder einem anderen Tabellenprogramm per PC zu arbeiten. Es gibt auch kaufbare Software für Nebenkostenabrechnungen für Vermieter. Bei deiner differenzierten Aufteilung hilft dir das vermutlich nicht völlig.
Oder aber du suchst weiterhin nach einer Abrechnungsfirma. Da kann ich dir nur Haus&Grund (Vermieterverein) empfehlen. Hier ist der Jahresbeitrag gering und die Nebenkostenabrechnung kommt dann hinzu.
Beste Grüße
Kocki

Hallo,

greifen Sie auf die vorhergehende Abrechnung zurück, da haben Sie die Grundlage für die Erstellung der neuen Abrechnung. Die können Sie auch erstmal beim Amt vorlegen. Damit können Sie beim Amt erstmal Zeit gewinnen. Suchen Sie sich eine Verwaltung in Ihrer Nähe, die Ihnen ein Kostenangebot stellt, für die Erstellung der Abrechnung, und gehen Sie zum Amt und klären dort die finanzelle Seite der Angelegenheit, dann sind die nämlich im Zugzwang.
bei den Mietern haben Sie noch etwas Zeit, wenn die Abrechnung über ein Kalenderjahr geht. Für 2010 ist der letzte Tag der Zustellung der Abrechnung 31.12,2011. Wenn es wirklich so knapp werden sollte, nehmen Sie sich eine Zeugen für die Zustellung der Abrechnung mit, damit Sie auch einen Nachweis haben, zwecks später auftretender Probleme mit den Mietern.

Speziell zu den Wasserkosten. Die Addition die Wasseruhren in den Wohnungen ergibt selten den Verbrauch der großen Wasseruhr des Versorgers. Die Differenz darf nur nicht 15 % übersteigen.
Rechnenweg Kosten des Versorgers/ Gesamtverbrauch der kleinen Wasseruhren = Preis pro Einheit x Wohnungsverbrauch = Kosten pro Wohnung.

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