Ich hatte nicht gut geschildert;
meine Mutter ist 01. 2011 verstorben . Unsere Eltern haben einen Erbvertrag gemacht und sich gegenseitig als allein Erbe eingesetzt. Habe auf vorgeschriebenen weg (Auskunftanspruch ->Nachlssverzeichnis einschl.der der Wertermittlung des Grundstückes wurde erstellt mit Eidesstattliche- versicherung…) mein Pflichteil ( auch vom Haus was bewertet wurde) erhalten. .
Im Erbvertrag stand auch ;sollte der zweite Ehepartner versterben ist meine Schwester als erbe eingesetzt …wenn sie (Schwester) vorher verstirbt… dann ihre Kinder.
(im Erbvertrag war noch eine Klausel; die Regelung der Erbfolge nach dem Längst-lebenden sind einseitig getroffen und sollen nur testamentarisch wirken. Sie (Eltern) können von jeden der beiden auch nach dem Tode des Erst-versterbenden von ihnen einseitig widerrufen werden ) nun ist leider auch mein Vater jetzt Juni 2013 verstorben . Nun geht es darum was steht mir zu. Meine Schwester hat 2011(Juni ) das Haus von meinen Vater bekommen und er ist in eine Wohnung gezogen . Im Grundbuch ist sie auch eingetragen wann weiß ich nicht genau aber es muss zwischen Juni und September 2011 gewesen seien. Ende Mai 2013 ist er ins Krankenhaus gekommen (Krebs) wurde operiert und da es ihm sehr schlecht ging kam er gleich von dort ins Altersheim wo er im Juni verstarb . Meine Schwester hat eine Vollmacht von mein Vater bevor er ins Krankenhaus gekommen ist erhalten . Für alle Konten und alles andere.
Habe Auskunftsanspruch angemeldet mit eidesstattlicher Versicherung und ihr 14 Tage Zeit gelassen. Bin mir fast sicher das sie sich nicht meldet auch nicht nach den 2 Schreiben sie ist auch die Verantwortliche für das Zerwürfnis mit meinen Eltern. Ich weiß noch nicht mal wann und wo meine Eltern beerdigt wurden. Habe vom Tot meines Vaters von Freunden erfahren .Sie hatten mir auch immer info gegeben wenn was war daher wusste ich das meine Schwester das Haus bekommen hatte.
Kann ich verlangen das Nachlassverzeichnis vom Notar zu erstellen. Rechtsanwalt kann doch alle Angaben wenn sie vom Notar kommen vertrauen??? Wie komme Ich dem nach ob alles stimmt ??
Hallo Melittchen,
das ist ja alles sehr traurig und tut mir sehr leid! Mach´ Dich auf einen langen steinigen Weg gefasst. Wenn man einen Unwilligen gegenüber hat, dann kann das alles sehr lange dauern, ich kann ein Lied davon singen. Natürlich ist es Dein Recht ein notarielles Verzeichnis erstellen zu lassen, Du kannst sogar dabei anwesend sein, wenn der Notar kommt, Dich kostet das nichts.
Auf jeden Fall solltest Du Dir einen Fachanwalt für Erbrecht nehmen, da die Sache sehr komplex ist. Falls Du die Mittel nicht hast, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Ausserdem gibt es Versicherungen, die solche Prozesse und Anwälte finanzieren, da musst Du dann aber nach Prozesserfolg bis zu 30 % der erfolgreich eingeklagten Summe zahlen. Hoffentlich war ich ein wenig hilfreich, ich wünsche Dir viel Erfolg und gute Nerven.
Lieben Gruss von ninja
ganz herzlichen dank du warst hilfreich ich komme immer weiter vorran und wenn nicht mehr, dann gehe ich zum fachanwald
Kannst mich auch erreichen unter
[email protected]
Dann könnten wir uns weiter austauschen.
Natürlich muss das Nachlassverzeichnis mit einem Notar erstellt werden. Glauben und vertrauen muss/kann man dann wohl.
Verlangen Sie auch, dass an Eidesstatt versichert wird, dass sämtliche Bankvermögen der Erblasser wieder gegeben werden. Man muss Ihnen über jeden Cent, der auf irgendwelchen Konten liegt, genau Auskunft erteilen, wer an Eidesstatt lügt, kann wegen Meineid ins Gefängnis kommen. Das wird der Notar Ihrer liebenswerten Verwandtschaft schon klar machen. Ihre Schwester muss den Nachlass genau am Todestag aufführen, nicht einen Tag später. Viel Glück und stellen Sie sich auf einen langen Erbstreit ein. Meiner geht bereits ins zehnte Jahr…
((
Hallo,
Sie haben zwei mal geschrieben,
Also, Sie können verlangen, dass Ihnen eine eidesstattlich versichterte Auskunft, von einem Notar erstellt, vorgelegt wird.
Trotzdem, holen Sie sich Hilfe von einem Fachmann am näheren Ort, der überblickt die Sache dann durch gezielte Rückfragen und vorzulegenden Daten besser als ich aus der Ferne. Es geht ja um Ihr Geld.
mfg
PB
Wenn die Schwester keine Auskunft gibt, kannst du nur über einen Anwalt( für Erbrecht) auf Nachlassverzeichnis (mit Belegen) klagen. Davon bekommst du dann das Pflichtteil.
Diese Anfrage kam hier doppelt an. Ich habe sie beantwortet.
Ein Rechtsanwalt hat das Recht ins Nachlassverzeichnis Einblick zu nehmen.Ihre Angelegenheit ist sehr komplex,daher werden Sie ohne Anwalt nicht weiter kommen.
Hallo melittchen, auf alle Fälle einen Anwalt nehmen, es ist sehr verworren.
Gruß petit
hallo melittchen
leider kann ich dazu keine auskunft erteilen, sorry
lg sicha
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Pflichtteilsrecht.
Als Pflichtteilsberechtigte stehen Ihnen, wie Sie bereits wissen, verschiedene Auskunftsansprüch zu auch grundsätzlich den Anspruch auf ein notarielles Verzeichnisses.
Die 14-Tage-Frist dürfte eher kurz sein.
Sie sollten sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
also nochmal, Du hast einen Pflichtteilsanspruch gegenüber deiner Schwester in Höhe von 50 % des gesamten Nachlasses.
Um Pflichtteilsansprüche muss man sich pers. kümmern.
Für die Übermittlung deiner Aufforderung zur Zahlung deines Pflichtteilanspruches ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb 2 Jahre nach dem Eintrittsdatum des Erbfalles gerichtlich geltent gemacht werden, ansonsten ist dieser Anspruch verjährt.
Setzen sie ihrer Schwester eine Frist zur Rückäußerung, setzen Sie fest (beziffern in € ) was Sie möchten und bis wann.
Wenn diese Frist verstrichen ist gehen Sie zum Anwalt.