Wer geht Werksvertrag bei Textilreinigung ein?

Hallo, wer kann mir helfen. Person A geht in eine große Supermarktkette. In dieser hat eine Person B Fläche angemietet und bietet die Dienstleistung „Schuhreparatur an“. Er nimmt auch Kleidungsstücke zur Reinigung entgegen. Nun wurde eine Reinigung völlig unsachgemäß ausgeführt. Der Anbieter Person C hat nach vielen Wochen kein zufriedenstellendes Ergebnis erlangt. Person A möchte jetzt letztmalig schriftlich eine Klärung erzielen. Wer ist jetzt Ansprechpartner? Person B oder C. Es wurde nichts unterschrieben bei der Abgabe. Für mich scheint es, das Perso A mit Person B einen Werksvertrag eingegangen ist und C als alleiniger Partner von B ist. Liege ich da richtig?

Das kann so sein, niemand außer Dir weiß das.
Das muss am Tresen von B irgendwo dran stehen oder auf dem Abholschein, oder oder…

Es gibt nur 2 Varianten.
B ist Auftragnehmer, beschäftigt aber C als Subunternehmer.
Du musst Dich an B halten.

Oder C ist allein zuständig, B übernimmt lediglich Annahme und Ausgabe für C.

Sollte eigentlich inzwischen klar sein, wer was macht. Denn mit wem hat man denn die Nachbesserungen ausgehandelt/veranlasst ? Bzw. was hat B auf die Reklamation hin gesagt ?

MfG
duck313

B hat gebeten die Reklamation auf ein Zettel zu schreiben. Muss hinzufügen B ist leider sehr blauäugig und völlig handlungsinkompetent (vorsichtig ausgedrückt) Zettel zur Abholung ist lediglich ein Nummernzettel.

Spricht doch eher für Version , C ist zuständig.
B nimmt nur an und gibt aus und kassiert für C.

Das kann A aber doch völlig egal sein. Sein Vertragspartner ist immer noch B.

Das ist ja eben die Frage.
Nicht jede Stelle wo man Wäsche zur Reinigung abgeben oder abholen kann ist auch rechtlich der Auftragnehmer.