Wer gibt als erstes einen bewertung ab?

wer gibt als erstes einen bewertung ab? ist es der verkäufer oder der käufer?

moin,

eine vorschrift seitens ebay gibt es da meines wissens nicht. nach meiner erfahrung geben leider die meisten verkäufer erst dann ihre bewertung ab wenn sie eine bewertung des käufers bekommen haben. persönlich fände ich es eigentlich richtiger wenn bei vorkasse-geschäften zunächst der verkäufer bewertet, sobald der käufer seinen teil des vertrags erfüllt hat (sprich, das geld überwiesen). wenn ich bei ebay sachen verkaufe, mache ich das auch so.

gruß,
tommy

Hi
da niemand gezwungen werden kann überhaupt eine anzugeben - irrelevant.

Meiner Meinung nach (und so halte ich es) sollte der VK nach Erfüllung der Pflichten des K (Zahlung) bewerten, aber was soll’s wenn’s NICHT so geschieht…?
A

Hallo,

persönlich fände ich es eigentlich richtiger
wenn bei vorkasse-geschäften zunächst der verkäufer bewertet,
sobald der käufer seinen teil des vertrags erfüllt hat

ich halte das immer so, egal ob ich kaufe oder verkaufe. Bei Vorkasse erfüllt der Käufer immer als erstes seine Pflicht, also kann der Verkäufer bereits nach Geldeingang den Käufer bewerten.
Inzwischen antworte ich manchmal auf Mitteilungen wie „Bitte bewerten Sie Ihren Verkäufer“ mit der Nachricht „Bitte bewerten Sie Ihren Käufer, denn er hat seine Pflichten schon vor Ihnen komplett erfüllt.“

Gruß,
Booze

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Hi

Wenn du denkst der Deal is fertig dann bewerte.
Einklagbar ist eine Bewertung nicht… ist also freiwillig und zwanglos.

MfG
Lilly

Hi,
das kann jeder machen, wie er will!
Habe früher sofort nach Geldeingang bewertet.
Da ich aber dann schon oft (als Verkäufer) bei Geldeingang bewertete, dann aber nie eine Rückbewertung bekam - sowie nach Bewertung und Versand die Lieferung irgendwie bemängelt wurde, Geld zurückgefordert wurde (neue Masche anscheinend), bewerte ich nur nach vorheriger Bewertung des Käufers (habe bislang nur 100% positive Wertungen (>>800) erhalten).
Früher oder später werden das alle Ebayer so machen.
Mir fehlen z. B. wegen eigener Vorbewertung mind. ca. 70-80 Bewertungspunkte!
lg O

hallo,

das finde ich - wie bereits unten beschrieben - nicht ok. eine bewertung sollte m.e. „zug um zug“ erfolgen. wer seinen teil des geschäfts zuerst erfüllt hat, sollte auch die erste bewertung bekommen. die von dir angesprochene problematik (du bewertest als erster und bekommst nachher keine gegenbewertung) hat ja nichts mit verkäufer/käufer zu tun. hier könnte ebay sich mal was einfallen lassen, z.b. einen automatischen eintrag unter der entsprechenden transaktion beim bewertungsmuffel oder neben der prozentangabe der positiven bewertungen auch eine angabe, bei wieviel prozent seiner transaktionen derjenige eine eigene bewertung abgegeben hat.

gruß,
tommy

Hallo,

sobald der käufer seinen teil des vertrags erfüllt hat
(sprich, das geld überwiesen).

Ich weiß nicht, wieso Käufer so oft behaupten, sie hätten mit Bezahlung ihre Pflichten erfüllt.

Meiner Ansicht nach gehen die Pflichten des Käufers weiter.

  1. Bezahlung

  2. Annahme oder Abholung der Sendung - es kommt immer mal wieder was zurück, weil der Käufer die Sendung nicht von der Post abgeholt hat, eine alte Adresse angegeben hatte und mittlerweile umgezogen ist, etc.

  3. bei gewerblichem Verkäufer: widerruft der Käufer hat er die Waren ordentlich zurückzuschicken

  4. gibt es Probleme, ist eine Sendung verschwunden: Kooperation zwischen Käufer und Verkäufer - gerade hatte ich einen Käufer, der wollte wegen Schwund sein Geld zurück, hat es aber nicht geschafft, seine Bankverbindung zu mailen!

Also von wegen nur Zahlung - danach kann noch alles mögliche passieren, dass eine Mitwirkung des Käufers erfordert. Deshalb bewerte ich als Käufer nach Eingang und Prüfung der Ware. Als Verkäufer aber erst nach Erhalt einer Käuferbewertung - dann weiß man, dass der Käufer die Transaktion als abgeschlossen ansieht.

Stephanie

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