Wenn jemande Bafög, Halbwaisenrente und Kindergeld bekommt, dann ist das ja an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Wenn der Student nun erbt, womöglich gar in einer Erbengemeinschaft und zwar Dinge die verkauft werden sollen (da gibts dann Geld) und ein Haus, dass verwaltet werden soll bis…
Da stellen sich nun Fragen, wie: werden gebildete Rücklagen angerechnet, bzw. wie hoch dürfen sie sein, damit das nicht der Fall ist. Bedeutet mündelsicher, dass der Student jetzt einen Kredit aufnehmen muss, weil der seinen Teil noch nicht veräußern kann? Und tausenderlei mehr.
Wer ist die ulitmaive Quelle der Weisheit für einen solchen Fall???
Davon ausgehend, das die Ämter, wie so oft, nicht klarkommen, wenn der Normalfall plötzlich kompliziert wird, braucht man die wirklich klugen Infos vorher.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Susanne