Wer hätte schuld ?

Hi

Ich habe folgende Verkehrssituation schon mehrfach beobachtet :

Ein Fahrzeugführer eines PKW’s verlangsamt seine Geschwindigkeit , setzt den Blinker und will dann nach links , z.b. in seine Hofeinfahrt abbiegen.

ein Nachfolgendes Fahrzeug ärgert sich über den „Schleicher“ , setzt den Blinker und überholt des Fahrzeug , das eigentlich nur wegen dem beabsichtigten Abbiegen die Geschwindigkeit verringert hat .

Der Abbieger , beobachtet den entgegenkommenden Verkehr , und setzt zum abbiegen an und bemerkt dann im allerletzten Augenblick , das er in dem moment überholt wird .

da Qietschen Bremsen , im Sommer hört man dann Schimpfworte meilenweit , von Vollidiot , Penner , Raser , Blindniete usw .

mal angenommen es würde da mal wirklich zu einem Zusammenstoss kommen , wie wäre die Schuldlage ?

Toni

Ein Fahrzeugführer eines PKW’s verlangsamt seine
Geschwindigkeit , setzt den Blinker und will dann nach links ,
z.b. in seine Hofeinfahrt abbiegen.

„Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.“

StVO, §5 Abs.7

ein Nachfolgendes Fahrzeug ärgert sich über den „Schleicher“ ,
setzt den Blinker und überholt des Fahrzeug , das eigentlich
nur wegen dem beabsichtigten Abbiegen die Geschwindigkeit
verringert hat .

"Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage "

StVO, §5 Abs.3

Der Abbieger , beobachtet den entgegenkommenden Verkehr , und
setzt zum abbiegen an und bemerkt dann im allerletzten
Augenblick , das er in dem moment überholt wird .

„Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.“

StVO, §9 Abs.1

„Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen“
StVO, §9 Abs.5

Eindeutige Regeln:
Der Nachfolger darf nicht links überholen,
der Abbieger muss sich vergewissern, dass niemand gefährdet wird.

Beide missachten die Regeln.
Ein Gericht wird die Schuld wohl individuell betrachten müssen und ggf. das Verhältnis der Teilschuld festlegen.

mal angenommen es würde da mal wirklich zu einem Zusammenstoss
kommen , wie wäre die Schuldlage ?

Das ist einfach: Sie ist kompliziert und wohl im Einzelfall zu entscheiden sein.

Hi,

vermutlich wird der Abbiegende auch einen Teilschuld erhalten, denn wenn er den Schulterblick vor den Abbiegen gemacht hätte, hätte er das Überhohlenden Fahrzeug auch sehen müssen.

cu Naseweis

…funktionierte der Blinker hinten links?

…funktionierte der Blinker hinten links?

Hi
Da ich diese Verkehrssituation bestimmt schon 8 - 9 mal an unterschiedlichen Örtlichkeiten beobachtet habe , kann man eigentlich davon aus gehen , das nicht an allen Beinahe Unfällen an dem abbremsenden Wagen der Blinker kaputt war.

in den meisten fällen sind es sogar Motorräder die zum überholen ansetzen , aber um den Beitrag so allgemein wie möglich zu halten , sprach ich nur von Fahrzeuge

gruss

Toni

in den meisten fällen sind es sogar Motorräder die zum
überholen ansetzen , aber um den Beitrag so allgemein wie
möglich zu halten , sprach ich nur von Fahrzeuge

Kürlich hatte ich den Fall auch wieder, sogar ohne Abbiegen, aber noch enger: Kreuzung mit Mittelinseln, darauf Verkehrsschilder und Ampelmasten, bei rot wartende KFZ in beiden Richtungen. Es wird grün, ich - als erster in der Schlange - fahre los, und als ich fast über die Kreuzung bin, kommt von hinten ein Krad herangeschossen und quetscht sich noch zwischen mir und der Verkehrsinsel durch. Wäre ich einen Tick weiter links gefahren, weil hinter der Verkehrsinsel eine Linksabbiegespur anfängt, oder hätte ich etwas stärker beschleunigt, wäre er jetzt Organspender.

smalbop