Wer haftet?

Hallo,

ich habe mich neulich gefragt, wie folgendes Problem wohl zu lösen sei.

Ein Versandunternehmen liefert ein Paket aus, dessen Inhalt sich nach dem Auspacken als beschädigt erweist. Nach genauerer Prüfung des Paketes zeigt es sich, dass dieses Paket einige Spuren hat, die auf Beschädigungen des Inhalts hindeuten. Dieses hat jedoch der Empfänger „auf dem ersten Blick“, also während des Empfanges, nicht gesehn.

Nun hat der Empfänger die Lieferung mit seiner Unterschrift quittiert.
Das Versandunternehmen will nicht für den entstandenen Schaden haften, da die Unterschrift geleistet wurde und zwar ohne Vorbehalte.

An diesem Beispiel zeigt sich wunderbar, dass das Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser doch an manchen Stellen angewandt werden sollte. Aber soll man jetzt deswegen jeden Inhalt eines Paketes prüfen, bevor man es quittiert?

Vielen Dank für Eure Meinungen!

Das Versandunternehmen will nicht für den entstandenen Schaden
haften, da die Unterschrift geleistet wurde und zwar ohne
Vorbehalte.

Es gibt viele, viele, viele eigenartige Rechtsauffassungen, die vor allem dann vertreten werden, wenn sie demjenigen, der sie vertritt, zum Vorteil gereichen. Das ändert nichts daran, dass die Unterschrift nur aussagt, dass die Ware angekommen ist.

Levay

Es gibt viele, viele, viele eigenartige Rechtsauffassungen,
die vor allem dann vertreten werden, wenn sie demjenigen, der
sie vertritt, zum Vorteil gereichen. Das ändert nichts daran,
dass die Unterschrift nur aussagt, dass die Ware angekommen
ist.

Ja, dieser Meinung bin ich auch, dass die Unterschrift nur eine Warenannahmen-Bestätigung ist.

Wenn sich ein Versandunternehmen dennoch weigert, den Schaden zu begleichen. Lohnt es sich einen Rechtsanwalt hinzuzuschalten?