Wer haftet?

Wenn ein Kunde (oder dessen Kind) in einem Laden etwas beschägigt, wer bezahlt den Schaden? Bleib der Händler auf dem Schaden sitzen oder muss die Haftpflichversicherung des Kunden einspringen?

Danke für die Antworten
Gruß. Magdallena

Wenn ein Kunde (oder dessen Kind) in einem Laden etwas
beschägigt, wer bezahlt den Schaden? Bleib der Händler auf dem
Schaden sitzen oder muss die Haftpflichversicherung des Kunden
einspringen?

Natürlich zahlt derjenige den Schaden, der ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Wenn derjenige haftpflichtversichert ist, übernimmt diese Versicherung unter Umständen den Schaden (bei Vorsatz z.B. nicht).

Wenn derjenige ein deliktunfähiges Kind ist, zahlt niemand den Schaden. Es sei denn freiwillig, oder wenn es eine Haftpflichtversicherung gibt, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder bezahlt. Wenn allerdings die Aufsichtspflicht verletzt wurde, zahlt der Aufsichtspflichtverletzer.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo
Das Recht und die Pflicht, das Kind zu beaufsichtigen ist Ausdruck des Personensorgerechts der Eltern (§ 1631 BGB). Die Beaufsichtigung dient dem Schutz des Kindes und dem Schutz Dritter vor Schäden, die das Kind anrichten könnte
Quelle - http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm

Gruß M

Hallo Sebastina,

du schreibst:
zahlt niemand den Schaden.

wie niemand? Der Schaden ist doch da und der Verkäufer der Dumme?

Wie ist es, wenn ein Erwachsener z.B ein Album aus Versehen fallen lässt und somit die Ecken eindrückt. Das Album ist somit unverkäuflich.
Kann nicht sein, dass der Kunde geht und der Verkäufer ein Verlusst hat.

Gruß. Magdallena

wie niemand? Der Schaden ist doch da und der Verkäufer der
Dumme?

Niemand zahlt dem Geschädigten den Schaden, wenn der Schädiger ein ausreichend beaufsichtigtes deliktunfähiges Kind ist, wollte ich sagen. Er bleibt darauf sitzen.

Wie ist es, wenn ein Erwachsener z.B ein Album aus Versehen
fallen lässt und somit die Ecken eindrückt. Das Album ist
somit unverkäuflich.
Kann nicht sein, dass der Kunde geht und der Verkäufer ein
Verlusst hat.

Kann natürlich sein. Aber wenn es dem Händler gelingt, den Schädiger festzustellen, kann er von ihm Schadenersatz fordern.

Viele Grüße,
Sebastian

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