Also ich arbeite in einem Club an der Garderobe bei welcher die Gäste ihre Jacken abgeben können. Gegen eine Gebühr von 1 € erhalten sie einen Bon mit Nummer zur späteren Identifizierung. Bei mehreren hundert Jacken am Abend kann es allerdings mal passieren das man einen Zahlendreher hat und eine falsche Jacke heraus gibt und der Gast sich nicht beschwert sondern diese mitnimmt. Dann kommt allerdings der rechtmäßige Besitzer dieser Jacke mit seinem Bon. Dieser möchte natürlich jetzt seinen Schaden ersetzt haben inklusive Inhalt der Jacke (handy,schlüssel). Überall in der Garderobe sind gut sichtbar Zettel angebracht das für die Jacke in so einem Fall gehaftet wird aber nicht für den Inhalt.
Meine Chefin meint nun das der Club dagegen nicht versichert wär und ich den Schaden alleine tragen müsste. Ist das Korrekt? Ich bin dort fest angestellt und müsste doch theoretisch über den Club versichert sein.
Bitte um Aufklärung.
Der Gast hat Quasi einen Aufbewahrungsvertrag mit dem Betreiber des Clubs abgeschlossen - nicht mit dem Angestellten. Somit haftet die Chefin, ob sie sich dagegen versichert ist ihr eigenes Problem.
Der Club ist mit Sicherheit (ich kann es mir nicht anders vorstellen) Haftpflicht versichert. Wie der Inhalt es Haftpflichtvertrages aussieht weiß jedoch nur der/die Clubbesitzerin. Aber einen Vertrag wo man Schäden durch Angestellte ausschließt macht in meinen Augen keinen Sinn.
Weiter stellt sich die Frage, ob der Jacken-Besitzer wg. des Schlüssel und Handys in der Jacke nicht ein gewisse Fahrlässigkeit an den Tag gelegt hat. Auch, wer kann beweisen, dass das Handy und der Schlüssel in der Jacke war. Hat dies speziell jemand gesehen?
Ohne Ärger mit der Chefin herbeizuführen, sollte die Chefin, auch wenn sie der Meinung ist nicht versichert zu sein, den Schaden melden, den eine Haftpflichtversicherung ist eine passive Rechtsschutzversicherung die ungegründete Ansprüche (ggf. Handy, Schlüssel) ablehnt. Sollte die Versicherung dennoch zahlen ist es gut. Es wird i.d.R. auch nur der Zeitwert (nicht Neuwert ersetzt).
Wie sieht der eigene Arbeitsvertrag aus? Steht hier etwas bzgl. Schäden und Haftung?
Verläuft sich das ganze nicht im Sand und wird auch von der Chefin der Ton schärfer empfehle ich den Schaden der eigenen Haftpflicht zu melden. Diese könnte der Chefin gegenüber ablehnen.
Der Jackenbesitzer hat keinen Direktanspruch an den Angestellten.
Bei Schlüssel von Schließanlagen (Falls das Thema aufkommt) ist folgendes sinnvoll: Können alle (wirklich alle !!) Schlüssel der Schließanlage vorgelegt werden. Wenn nicht fehlen eh schon Schlüssel die einen Austausch der Anlage notwendig gemacht hätten. Weiter könnte man auch diskutieren, nur den Wert eines einzelnen Schlüssels der Anlage zu ersetzten und nicht die gesamte Anlage.
Ich hoffe ich konnte mit meinen Gedankengängen weiterhelfen.
Das ist definitiv Sache Deines Arbeitgebers und nicht Deine.
Wenn Dein Arbeitgeber sich gegen Risiken nicht versichert, kann er das nicht auf die Arnbeitnehmer abwälzen.
Also,für den Inhalt besteht keine Haftung!
Und für die Verwechslung der Jacke haftet der Club, weil dieser keine Versicherung hat. Er müßte Dir ein grobes Verschulden oder Absicht nachweisen. Da dies jedoch ein „Versehen“ ist, haftet der Chef für seine Angestellten!