Wer haftet bei abwesenheit?

der wohnungseigentümer/-besitzer (und -bewohner) ist nicht anwesend, sondern (zB) nur der partner, nachbarn informieren polizei über ruhestörung.

  1. war ist haftbar? darf die anlage mitgenommen werden (wenn die nur dem eigentümer gehört)?

ist die antwort die gleiche, wenn
a) illegale drogen konsumiert werden
b) der eigentümer/besitzer schlafen gegeangen ist (und die party weitergeht)

Auch ein nettes Hallo,

der wohnungseigentümer/-besitzer (und -bewohner) ist nicht
anwesend, sondern (zB) nur der partner, nachbarn informieren
polizei über ruhestörung.

  1. war ist haftbar? darf die anlage mitgenommen werden (wenn
    die nur dem eigentümer gehört)?

Wenn die Polizei die Anlage vorläufig mitnimmt, wird dies i.d.R. damit begründet, dass andernfalls die Ruhestörung angedauert hätte; das wird aber i.d.R. nur unternommen, wenn es nicht der erste Polizeieinsatz in dieser Angelegenheit war.

Ob die Anlage dem Eigentümer gehört, ist zur Vermeidung weiterer Ruhestörung nicht so wichtig, denn der Eigentümer kann diese ja wieder abholen.

ist die antwort die gleiche, wenn
a) illegale drogen konsumiert werden

Waren Jugendliche anwesend??

b) der eigentümer/besitzer schlafen gegeangen ist (und die
party weitergeht)

Dann haftet zumindest der Eigentümer für die Ruhestörung seiner Gäste, nicht aber für den Drogenkonsum, es sei denn, er hätte diese zur Verfügung gestellt oder diese vermittelt.

Aber alles relativ, oftmals kommt dann noch ein „dicker Hund nach“;–)

Schönen Tag noch.