Nach einem Werkstattbesuch ist an einem Auto die Stoßstange zerkratzt, die Werkstatt stellt sich quer und behauptet dass es vorher schon war. Was kann man jetzt tun?
Gegen die Werskstatt klagen und darauf hoffen dass der Richter laut Aktenlage sagt „für den Kratzer ist eindeutig die Werkstatt verantwortlich“.
Für die Zukunft: Auto in die Werkstatt fahren, mit einem Mitarbeiter ums Auto gehen und sich abzeichnen lassen dass keine Kratzer/Dellen etc. am Auto sind. Wie bei der Übernahme eines Mietwagens.
Schiedsstelle des Kfz-Handwerks anrufen.
Käme man mit dem Schiedspruch nicht zurecht, müsste man klageweise Beweis für seinen Forderungsanpruch führen und sollte den bei widerstreitendem Vortrag angebotenen Gütevorschlag des Voprsitznedn durchaus annehmen 
Denn das dürfte anderfalls auf kostenpflichtige Klagabweisung hinauslaufen, wenn jede Partei reichlich Zeugen benennt, die genau das Gegenteil gesehen haben wollen 
G imager761