Wer haftet bei Brandfleck an einer Jacke

Wenn sich ein Oktoberfestbesucher an einer Fackel, die an einem Getränkestand befestigt war, die Jacke verbrennt, wer haftet dann hierfür ? Die Fackel schließt mit der Theke ab, ist am Boden befestigt und ca 1m hoch. Es herrschste Gedränge am Abend, da es jedoch dunkel war, konnte man die Flamme sehr gut erkennen.
Ein Vergleich in Höhe 50% nimmt der Besucher nicht an und will zum Anwalt. Wer trägt hierbei die Anwaltskosten ?

Also bei einem rein fiktiven Fall würde sich mir als erstes die Frage aufdrängen, ob die Fackel gesichert war. Mit Gedränge ist immer zu rechnen und normalerweise sollte jedem klar sein, das man ein Fackel so zu sichern hat, das nichts passieren kann.

Und wer die Kosten trägt, immer der Verlierer, wobei ich hier mein Geld wohl auf den Kunden setzen würde…

Gruß

Mittlerweile wurde dies der Haftpflicht gemeldet. Diese zahlt jedoch nicht da ein Selbstbehalt besteht. Dies wiederum wird vom Gast als Schuldanerkennung gesehen und geht zum Anwalt. Dieser verlangt den Wert der Jacke ohne Wertminderung zuzüglich Anwaltsgebühren.
Eine Mitschuld des Gastes kommt für ihn nicht in Frage.

Wie soll man sich am besten verhalten ?

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