Wenn Ware, in diesem Fall Lederhandtaschen, über Kommission in einem Shop verkauft wird und der Verkaufspreis 50:50 zw. Eigentümer und Shop aufgeteilt wird, wer haftet dann bei Diebstahl? Der Shop in dem sich die Ware befindet und über den sie vertrieben wird oder der Eigentümer, der die Ware zur Verfügung stellt? Vielen Dank für Eure Hilfe!
- der dieb (§§ 823 II bgb, 242 stgb)
- der kommissionsverkäufer, wenn er die entwendung der sache zu vertreten (§§ 280 I 2, 276 bgb) bzw. zu verschulden hatte (§ 823 bgb)
- wieso sollte der eigentümer (gegenüber dem kommissionsverkäufer aus dem kommissionsvertrag ?) haften oder hatte er irgendeinen einfluss auf das abhandenkommen der ware ?
(wurde keine versicherung abgeschlossen, die bei diebstahl eintritt…)