Hallo,
wie sähe die Rechtslage für einen Unternehmer aus, wenn dieser Unternehmer jemanden unangemeldet beschäftigt und sich dieser jemand bei der „Schwarzarbeit“ verletzt - sagen wir mal, er verlöre ein Auge - weil beispielsweise der Unternehmer keine ausreichende Sicherheitsbelehrung und -vorkehrung getroffen hat.