Ein Ehepaar hat gemeinsam Kredit aufgenommen für einen Hausbau. Die Ehefrau steht alleine im Grundbuch. Wer haftet für die Kredite?
Wer haftet bei einem Ehepaar für die gemeinsamen Hauskredite, wenn die Ehefrau alleine im Grunbuch s
zuerst haften alle die im Kreditvertrag die Haftung gegenüber der Bank dafür übernommen haben, dann die verpfändete Immobilie selbst, egal wer im Grundbuch eingetragen ist.
Da man normalerweise nur ein Immobiliendarlehen von der Bank bekommt wenn man eine Grundschuldurkunde unterschreibt und die normalerweise eine sofortige Vollstreckung in das gesamte Vermögen derjenigen ermöglicht die in der Grundschuldurkunde die persönliche Haftung mit Vollstreckung in das gesamte private Vermögen übernommen haben kassiert die Bank nach der Kündigung des Kredites zuerst die ihr ggf. zusätzlich verpfändeten Vermögenswerte wie Lebensversicherungen usw., gleichzeitig das ev. noch existierende gesamte Vermögen und ev. Bürgschaften anderer Personen, zuletzt wird dann die Immobilie zwangsversteigert, egal wer im Grundbuch eingetragen ist!
Das alles ist hochgefährlich, denn man ist der Bank nach der Kreditkündigung auf Gedeih und Verderb ausgeliefert denn man hat auch kein Geld mehr um die Bank im Missbrauchsfalle verklagen zu können!
Für gewöhnlich behalten sich die Banken auch vor, beim Verkauf der Immobilie nur sowiel Geld erzielen zu müssen wie sie am Schluss noch zu bekommen haben;
das ist ein Freibrief für die Bank die Immobilie völlig unter Wert verschleudern zu dürfen, oftmals an verdiente eigene Mitarbeiter die so billigst an ein Häuschen kommen!
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
danke für Deine informative Antwort. Ich möchte auf folgende Weise vorgehen. Ich möchte das Haus verkaufen und die Kredite bedienen, so das ich einen guten Preis erziele.
Danke
Biene66
gute und beste Idee,
aber Haus verkaufen geht nur mit Einwilligung der Bank denn der gehört derzeit sozusagen das Haus, ohne deren Zustimmung geht nichts!
das funktioniert aber nur problemlos wenn die Bank den Kredit noch nicht gekündigt hat
und etwas anderes mit dem Haus vor hat …
Gruß
Jürgen
Die Sache ist wesentlich komplizierter als sie sich das wahrscheinlich vorstellen, denn die Sache kann sie nicht nur eine Menge unnötiges oder nötiges Geld kosten sondern auch ruinieren wenn twas schief läuft!
Ich würde ihnen dringende anraten sich einen Fachanwalt für Bankrecht/Kreditrecht zu suchen und die 200 € in eine Erstberatung zu investieren oder gegebenenfalls vorher eine Verbraucherzentrale für eine intensive Beratung aufzusuchen; teleonische Beratungen sind in der Regel bei sowas rausgeschmissenes Geld da der Beratende auch die gesamten Unterlagen vorliegen haben muss um vernünftige Aussagen machen zu können.
Prinzipiell kann nur der Eigentümer ein Haus verkaufen, das ist derjenige der im Grundbuch eingetragen ist. Sie brauchen also wahrscheinlich die Zustimmung ihres Mannes nicht dazu, allerdings ev. Grundschulden sind dabei zu beachten.
Für gewöhnlich ist es aber mit dem Verkauf des Hauses nicht getan, den die Bank will nicht nur die Restschuld zurück haben, sondern meistens auch einen Ersatz für ihren entgangenen Gewinn durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredites der umso höher ausfällt, je länger der Kredit noch läuft; dabei werden die Kreditnehmer regelmäßig beschissen, deshalb sollte man dafür einen versierten Anwalt haben der die Berechnungen der Bank überprüft oder dies von einer Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen die sich darauf versteht, da erfahrungsgemäß auch Bankanwälte wie alle Anwälte nicht rechnen können!
Noch komplizierter wird es wenn eine Scheidung mit im Spiel ist; dann braucht man auch noch einen Fachanwalt für Familienrecht/Scheidungsrecht da die Vermögensverhältnisse vor der Scheidung in den Zugewinnausgleich eingehen; davon versteht wiederum ein Bankrechts-Fachanwalt nichts.
Außerdem bekommt in einem derartigen Falle auch ihr Ehemann einen Ausgleich für das ev. in einen gemeinsamen Hausbau investierte Geld oder andere Leistungen die er dafür im Vertrauen auf das Bestehen der Ehe erbracht hat, oder die Schwiegereltern können u.U. einen Zuschuss für den Hausbau zurückfordern usw. usw…
Alles hochkompliziert und ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht zu abzuschätzen.
Gruß
Jürgen
Danke erstmal Jürgen.
Es liegt keine Kündigung vor. Bisher habe ich dafür gesorgt das alle Kredite bezahlt wurden. Es gibt keine eingereichte Scheidung und auch keine 2.Wohnung.
Ciao biene66