In meine Garage wurde eingebrochen und mein Auto und das Tor beschädigt. Wer kommt für den Schaden auf ? Muss mein Vermieter mir meinen Schaden und die Torreparatur, den ich schon habe machen lassen, bezahlen ?
Gibt es eine Versicherung für Garagen ?
Vielen Dank für schnelle ntworten, da ich mit meinem Vermieter in Korrespondenz stehe.
Die Garage ist Teil des vermieteten Gebäudes und somit über die Gebäudeversicherung versichert.Diese bezahlst du evtl auch, umgelegt in den Nebenkosten, mit. Die Reparatur für das Tor ist also Sache vom Vermieter. Beim Schaden vom Auto sieht es anders aus.Haftbar machen kannst du wahrscheinlich niemanden, da du ja nicht weißt, wer eingebrochen ist.Somit bleibt nur deine (Teil)Kaskoversicherung, die den Schaden übernehmen kann.Das Auto gehört nicht zum Hausrat…
Hoffe ich konnte dir helfen.
Wenn in Ihre Wohnung eingebrochen wird, können Sie auch nicht den Vermieter der Wohnung für den Schaden haftbar machen. Ich denke, hier ist die Hausratversicherung zuständig. Melden Sie dort den Schaden. Und wenn Sie keine haben, müssen Sie wohl selbst dafür aufkommen.
Herta Bassauer
Für Privatpersonen ist es immer sinnvoll, eine Hausratversicherung abzuschließen, die im Fall der Fälle für Verluste und Einbruchschäden aufkommt. Als Richtwert für die Versicherungssumme gelten derzeit 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Als Mieter bist du weitesgehend dafür zuständig, dass alle Türen und Fenster verschlossen bleiben, wenn du die Wohnung bzw. die Garage verlässt. Falls jedoch Sicherheitsmängel bestanden, hättest du mit deinem Vermieter über neue oder erweiterte Vorkehrungen reden können, denn dieser ist für die Sicherung der Türen und Fenster zuständig und wird auch durch seine Haftpflichtversicherung für die durch den Einbruch entstandenen Schäden aufkommen, jedoch nur, falls du nicht fahrlässig gehandelt hast (offenes Fenster). In diesem Falle musst du für die Schäden haften. Für weitere Tipps zum Einbruchschutz, schau doch mal hier: http://www.selbst.de/bauen-renovieren/einbruchschutz