Wenn bei einem Einbruch in eine Garage das Auto und Garagentor beschädigt wird, wer muss für den Schaden haften und zahlen? Der Vermieter oder der Mieter und bei diesem die Hausratversicherung?
Danke für eine schnelle Beantwortung!!!
Hallo,
Wenn bei einem Einbruch in eine Garage das Auto und Garagentor
beschädigt wird, wer muss für den Schaden haften und zahlen?
der Einbrecher
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Ok, wenn der nicht zu fassen ist, so ist für das Garagentor erst mal der Vermieter zuständig. Das Auto ist Sache des Eigentümers.
Gruß
Joschi