Wer haftet bei einem Unfall

Ich hätte folgende Frage an die Profis hier (reine Theorie und aus Interesse)

Angenommen ein Besitzer A verbaut an seinem PKW eine nicht getüvte bzw. nicht zugelassene Auspuffanlage. Anstatt der Auspuffanlage könnte das auch ein nicht zugelassenes Rücklicht sein oder ein Spoiler, etc…

Das Fahrzeug verliert soweit ich weiß damit die Betriebserlaubnis. Versicherungsschutz dürfte wohl auch dahin sein.

Was passiert nun im Falle eines Unfalles, wenn Besitzer A an dem Unfall keine Schuld trifft. Also der Unfallgegner hinten drauffährt oder beispielsweise Besitzer A die Vorfahrt nimmt.

Ein Auspuff kann ja nicht Ursache dafür sein das dem BEsitzer A die Vorfahrt genommen wurde. Haftet aufgrund der o. g. Umstände trotzdem automatisch immer der Besitzer A?

Besten Dank!

Viele Grüße,
Alex

Nein. Allerdings trifft ihn eine Gefährdungshaftung. Die kann aber hinter der Verschuldenshaftung des anderen vollständig zurücktreten.

Levay

Nein. Allerdings trifft ihn eine Gefährdungshaftung. Die kann
aber hinter der Verschuldenshaftung des anderen vollständig
zurücktreten.

Levay

Hallo Levay,

vielen Dank für die Antwort. Wenn Besitzer A den Unfall nicht verursacht hat, tritt dann die Gefährdungshaftung immer hinter die Verschuldungshaftung? Oder von welchen Faktoren ist dies abhängig?

Grüsse
Alex

Ganz grob kann man sagen, dass die Gefährdungshaftung mit 25% berücksichtigt wird. Wenn den anderen aber ein besonders schweres Verschulden trifft, wird das auf bis zu 10% reduziert; darunter wird der Schaden in der Praxis wohl nicht mehr gequotelt.

Levay

Hi,

die Quotierung hängt vom konkreten Sachverhalt (Hergang) ab und nicht zuletzt von den beteiligten Fahrzeugen (unterschiedliche Betriebsgefahr).

Ganz grob kann man sagen, dass die Gefährdungshaftung mit 25%
berücksichtigt wird. Wenn den anderen aber ein besonders
schweres Verschulden trifft, wird das auf bis zu 10%
reduziert

Die Bandbreite würde ich mit 20 bis 33% eingrenzen. Bei Pkw gg. Pkw tritt die BG allerdings im Rahmen der Verschuldensabwägung ganz zurück, wenn einen der Beteiligten ein besonders schweres Verschulden trifft.

Oder habe ich Dich falsch verstanden?

Grüße, M

Hallo,

Ein Auspuff kann ja nicht Ursache dafür sein das dem Besitzer
A die Vorfahrt genommen wurde.

genau, maßgeblich ist letztlich die Kausalität: nimmt der eine dem anderen (= ungetüvten) die Vorfahrt, haftet zunächst mal der eine.

Auch der Versicherungsschutz fällt nicht ohne weiteres weg, jedenfalls nicht in der K-Haftpflicht.

Grüße, M

Ich sehe gar keinen Widerspruch zwischen deinem und meinem Posting.

Levay

Ich sehe gar keinen Widerspruch zwischen deinem und meinem
Posting.

Deine Aussage war, dass immer eine Gefährdungshaftung von (mind.) 10% angerechnet wird, es also keine 100 : 0 -Fälle gibt.
Ist aber wohl einfach eine missverständliche Formulierung gewesen, was man selbst ja manchmal nicht merkt.

Grüße M

Hm, ich habe ja geschrieben: unter 10% wird in der Regel gar nicht mehr gequotelt.

Wie kann man das denn anders verstehen als… na ja, dass es eben keine Quoten gibt, sondern 100:0?

*grübel*

Aber selbst WENN man es anders verstehen kann: Ich habe es natürlich nicht anders gemeint.

Nix für ungut!

Levay