Wer haftet bei einem Wasserschaden nach Schlüsslüb

Ich habe ein Haus verkauft. Bei der Beurkundung beim Notar wurde geregelt, dass am nächsten Tag die Schlüssel übergeben werden. Dabei wurde der Käufer darauf hingewiesen, dass er umgehend für Öl sorgen müsse, da die tanks den Tag leer waren und die Heizung sich abgeschaltet hatte. Eingefroren war aber nichts, dass wasser lief einwandfrei durch die Rohre. Der Käufer wurde mehrmalig darauf hingweisen für wärme zu sorgen.
Die Rohre platzen zum Teil. Nun will er dafür Entschädigung. Muss ich als Verkäuder zahlen? Die Gebäudehaftpflich ist mit Unterzeichnung an den Käufer übergegangen und die zahlt nicht.

Hallo,

wurden nur die Schlüssel übergeben oder war es schon die offizielle (rechtliche) Übergabe die im Notarvertrag beurkundet wurde?

Bis zur offiziellen Übergabe bis du weiterhin Eigentümer. Die Wohngebäudeversicherung geht erst mit der offiziellen Übergabe an den neuen Eigentümer über.

Sollte die offizielle Übergabe noch nicht durchgeführt worden sein, dann bleibst du bis dahin weiter verantwortlich.

Sei denn, es wurde zur Schlüsselübergabe etwas anderes, schriftlich vereinbart. Gibt es Zeugen, dass der Käufer auf den leeren Tank hingewiesen wurde?

Ich würde erstmal nicht zahlen, sondern abwarten, wie die Gegenseite reagiert. Wenn die Gegenseite einen Anwalt einschaltet, dann würde ich auch einen Anwalt nehmen.

Ist in der abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung auch Leitungswasser mitversichert worden? Wenn nein, dann besteht dafür auch kein Versicherungsschutz.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten