Ich stehe vor einem blöden Dilemma…mein Papa hat vor ein paar Jahren ein Auto für mich finanziert, und ich bin mir nicht sicher, ob ich was unterschrieben habe (was ich aber fast glaube)…aber ich fürchte ich stehe als Nutzer drin (kreditwürdig war ich damals nicht, da in Ausbildung)…nun ist mein Papa leider verstorben, und ich muss das Auto abgeben, da ich es nicht weiter halten kann. Muss ich als Nutzer für Schäden aufkommen, oder für eine überzogene Kilometerpauschale, oder muss das der Halter (den es ja nicht mehr gibt)? Erben kann ich nix, da ich nur Pflegekind war und nicht berechtigt bin…
Sehr geehrte Jasmin,
mit so unvollständigen Informationen ist kein sicherer Ratschlag zu geben. Bitte mal folgendes prüfen:
Wer steht als Halter in der Zulassung (ich denke der Brief ist bei der Bank?)Falls Ihr Vater auch Halter war, scheiden Sie schoon fast sicher aus jeder Haftung aus
Zwar kann die Bank, wenn das Auto noch nicht abbezahlt ist, das Auto verwerten, sie muß aber mit den Erben des Vaters abrechnen.
Nehmen eventuelle Erben des Vaters das Erbe an, wenn ja, dann müssen die evtl. gegenüber der Bank einstehen für die Differenz zwischen Verwertungserlös (abzüglich Verwertungskosten) und der noch offenen Kreditvaluta. Dann könnten die Erben evtl. gegen Sie Schadenersatzforderungen aus Schäden am Kfz. geltend machen, die über die normale Nutzung hinausgehen,
Vermutlich hatte Ihr Vater mit Ihnen keinen Überlassungsvertrag geschlossen, falls Sie Halter gem. Zulassung waren. Dennoch könnte u. U. die Bank gegen Sie als Halter und Nutzer Ansprüche wegen Schäden am Kfz geltend machen.
Falls irgend jemand gegen Sie im Zusammenhang mit der Rücknahme des Kfz Forderungen erhebt, lassen Sie sich nicht überfahren und suchen Sie vorher anwaltlichen Rat. Ggf. können Sie, falls Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, bei Ihrem Amtsgericht am Wohnort einen Beratungshilfeschein erhalten und damit den Anwalt um Rat fragen.
Ob die Bank etwas von Ihnen fordern kann, muß sich aus dem Darlehensvertrag ergeben, den muß Ihnen ggf, die Bank auf Verlangen vorlegen, nur wenn Sie als Mithaftender eingetragen sind, kann die Bank gegen Sie wegen überzogener km-Leistung (m. E. nur füpr einen Leasingvertrag bedeutsam?)Forderungen stellen.
Einen schönen Abend wünscht Ihnen RA Streich.
Vielen Dank, das hilft schon ein wenig weiter. Erbe ist nur meine Mutter, ich selber bin ja nicht berechtig…sie lehnt das Erbe ab. Was genau im Brief steht weiß ich nicht, der liegt bei der Bank…im Fahrzeugschein steht mein Vater drin. Sonstige Dinge habe ich nicht unterschrieben…ich meine nur mich zu erinnern, dass ich am Tag, als der Finanzierungsvertrag abgeschloßen wurde irgendetwas unterschrieben habe…was genau weiß ich leider nicht.
Ich kann Dir leider keine Rechtberatung geben, da ich hierfür nicht ausgebildet bin