Hallo,
folgendes rechtliche Problem.
Ein Haus ist in eine Gemeinschafts-Satelittenanlage eingebunden. D.H, es hängt dort nur ein Verstärker. So wurde das Haus verkauft. Es gibt über diese Anlage weder einen Vertrag vom Verkäufer noch einen Eintrag im Grundbuch. Der Vertrag wurde daamals auch nicht notariell beurkundet. Diese Anlage wird aber von den neuen Besitzen nicht genutzt. Der Verstärker hängt also nur dort, und frisst Strom. Nun ist der Verstärker durch ein starkes Gewitter kaputt gegangen. Nun soll statt dem Neueinbau des Verstärkers nur eine Durchführung der Leitungen geduldet, damit die nachfolgenden Häuser noch Empfang haben.
Wie ist nun die Rechtslage? Muss dieser Verstärker geduldet werden? Wer bezahlt die Rechnung (Ausbau des kaputten Teils, und evtl. Durchführung der Leitung)
„Danke“ für gute Tipps!
Hi
Die frage ob der Verstärker ?? für eine Sat Antenne dort geduldet werden muss , ist zunächst zweitrangig.
Als Techniker der Sat Anlagen installiert , frage ich mich was ein Verstärker in einer digitalen Zuleitung einer Sat Antenne zu suchen hat.
Ich denke wenn Sie einen Fachmann beauftragen der sich dieser Kuriosen Antennenanlage einmal annimmt , wird sich diese Frage von alleine erledigt haben.
Toni