Hallo,
folgendes rechtliche Problem.
Ein Haus ist in eine Gemeinschafts-Satelittenanlage eingebunden. D.H, es hängt dort nur ein Verstärker. So wurde das Haus verkauft. Es gibt über diese Anlage weder einen Vertrag vom Verkäufer noch einen Eintrag im Grundbuch. Der Vertrag wurde daamals auch nicht notariell beurkundet. Diese Anlage wird aber von den neuen Besitzen nicht genutzt. Der Verstärker hängt also nur dort, und frisst Strom. Nun ist der Verstärker durch ein starkes Gewitter kaputt gegangen. Nun soll statt dem Neueinbau des Verstärkers nur eine Durchführung der Leitungen geduldet, damit die nachfolgenden Häuser noch Empfang haben.
Wie ist nun die Rechtslage? Muss dieser Verstärker geduldet werden? Wer bezahlt die Rechnung (Ausbau des kaputten Teils, und evtl. Durchführung der Leitung)
„Danke“ für gute Tipps!
Hi…
Hm! Das hört sich für mich (Sorry für die Wortwahl), nach deutscher Kinderkacke an.
Es ist doch wohl kaum eine Frage des Rechts als mehr des Anstands, das nicht der Hausbesitzer die Rechnung zu tragen hat, als viel mehr die Nutzer der Kabelanlage.
Wenn es keinen Vertrag über die Nutzung der Kabelanlage gibt und der neue Eigentümer einen evtl. bestehenden Vertrag vom Voreigentümer nicht übernommen hat, dürfte das Recht wohl eh auf seiner Seite liegen.
Ich denke auch das der neue Eigentümer auch den einbau eines neuen Verstärkers mitmachen würde. Hat ihn mal jemand gefragt?
Hallo,
also verstehe ich richtig. In Ihrem Haus ist/war ein Verstärker für eine Satelittenanlage, die dafür sorgt, dass die nachfolgenden Häuser Empfang darüber hatten. In Ihrem Hause jedoch wird ein Empfang über diese Anlage nicht mehr genutzt. Sie sind also der Käufer des Hauses.
Ich hasse eigentlich immer dieses drumherum erzählen, wie es aber von „wer-weiss-was“ gewünscht wird. Ich jedenfalls muss immer raten, was denn nun wer meint und fragt.
Also:
Wenn die Anlage nun schon einige Zeit kaputt ist, und wenn Ihr oder ein Nachbarhaus diese Anlage nicht nutzen, diese also eine eigene Schüssel betreiben oder, oder… dann frag ich mich, warum noch etwas geschehen soll. Wofür also die Kabeldurchschleife, wenn doch keiner daran hängt oder derzeit überhaupt keinen Empfang hat?
Zur Vertragslage: Es muss damals eine Vereinbarung getroffen worden sein, die der jeweilige Eigentümer hätte weitergeben müssen. Soweit er das nicht getan oder gar vergessen hat, ist er insoweit haftbar. Im Grundbuch muss -besser wäre es zwar- nichts eingetragen stehen.
Also der jeweils Geschädigte hat rechtlich Anspruch gegenüber dem, der die Weitergabe versäumt hat.
Es muss ja auch über die (Strom-)Kosten eine Vereinbarung bestehen.
Mein Vorschlag ist, alle beteiligten setzen sich zusammen und vereinbaren rechtswirksam, was zukünfig geschehen soll. Die Anlage müsste auch dem heutigen technischen Stand haben, (Digital mit HD-TV-Funktion) sonst bringt das alles nichts.
MfG
PB
Hallo,
das ist nicht so ganz einfach. Ein Hausverkauf muss immer ins Grundbuch eingetragen werden (notariell). Davon ab, wie muss ich mir die Situation mit dem Haus vorstellen? Hängt an einem Haus die Antenne und im anderen der defekte Verstärker, der das TV-Signal durchgeschleift hat? Normal würde ich davon ausgehen, dass ohne vertragliche Absprachen der neue Hauseigentümer allein für seine TV-Anlage sorgen muss. Eine Verpflichtung für euch zum nachträglichen Leitungsverlegen erkenne ich nicht.
Viele Grüße, TT
Hallo,
wenn der Verstärker bei einem Gewitter kaputt gegangen ist, würde ich das der Gebäudeversicherung melden. Die ersetzt dann den Wert. Von dem Geld kann das Ding abgebaut und die Durchleitung bezahlt werden…vorausgesetzt, der Verstärker wird von den nachfolgenden Parteien nicht benötigt. Und natürlich muss der Verstärker einen entsprechenden Wert haben, um die Folgekosten zu decken.
Gruß,
twilight666