Hallo,
eine GmbH hat doch eine Haftungsbeschränkung von 25000 Euro.
Angenommen, es tritt ein Haftungsfall für die gmbh ein, der um einiges höher liegt.
Was passiert dann? Wer muss dafür aufkommen?
Oder muss dann die Gmbh schließen?
Danke
Hallo,
eine GmbH hat doch eine Haftungsbeschränkung von 25000 Euro.
Angenommen, es tritt ein Haftungsfall für die gmbh ein, der um einiges höher liegt.
Was passiert dann? Wer muss dafür aufkommen?
Oder muss dann die Gmbh schließen?
Danke
Hi!
eine GmbH hat doch eine Haftungsbeschränkung von 25000 Euro.
Angenommen, es tritt ein Haftungsfall für die gmbh ein, der um
einiges höher liegt.
Was passiert dann? Wer muss dafür aufkommen?
Oder muss dann die Gmbh schließen?
Es kommt wohl sehr auf die Umstände an.
Da eine GmbH per definitionem die Haftung beschränkt, gibt´s üblicherweise nur die Einlage und, je nach Rechtslage, auch noch die Vermögenswerte (Schreibtische, Maschinen, hübsche Sekretärinnen) zu holen.
Wenn der Haftungsfall fahrlässig durch die GF herbeigeführt worden ist, kmmt durchaus eine Haftung der GF mit Privatvermögen in betracht.
Grüße,
Mathias
Hallo Josef,
eine GmbH hat doch eine Haftungsbeschränkung von 25000 Euro.
Nö, die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen, das u.U. Milliarden umfassen kann, egal wie hoch das Eigenkapital nominal ist. Nebenbei haben GmbHs die Pflicht, Haftungsfälle durch Rückstellungen in der Bilanz zu berücksichtigen. Da große Haftungsfälle sich meist nicht plötzlich ankündigen, haben GmbHs ggf. mehrere Jahre Zeit, Rücklagen zu schaffen.
Angenommen, es tritt ein Haftungsfall für die gmbh ein, der um
einiges höher liegt.
Was passiert dann? Wer muss dafür aufkommen?
Häufig haben auch GmbHs zusätzlich eine Versicherung für Schadensfälle.
Oder muss dann die Gmbh schließen?
Wenn der Haftungsbetrag das Vermögen und die Einnahmen der GmbH übersteigt und kein zusätzliches Kapital rechtzeitig aufzutreiben ist: Ja, wegen Überschuldung.
Grüße
Jürgen
Hallo!
Wenn der Haftungsfall fahrlässig durch die GF herbeigeführt
worden ist, kmmt durchaus eine Haftung der GF mit
Privatvermögen in betracht.
Das geht viel weiter…
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/gmbh-…
Gruß
Stefan