Hallo allerseits,
nehmen wir mal den Fall an, dass Person A in den Urlaub fährt und sich ein Hotelzimmer anmietet. Dort, weil kein Kühlschrank vorhanden, betreibt er seine Auto-Kühlbox an einem handelsüblichen Netzadapter. Dieser, obwohl innerhalb der Spezifikation betrieben, überhitzt und fängt Feuer.
Ungeachtet der Schadenshöhe, wer haftet hier?
Nach meinem Verständnis sicher der Urlauber bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung. Kann man den Hersteller des Netzteils mit hinzuziehen? Verbieten Hotels üblicherweise sowas sogar in den AGB? Sollte Person A vor Betreiben seiner Kühltechnik im Hotel nach einer Betriebserlaubnis fragen, also schlafende Hunde wecken?
bye
Micha
Hallo Micha,
Das hängt vom Hotel ab, bzw wie oft du da übernachtest.
Wir hatten in Luxemburg mal eine „Kundin“, die sich beim erhitzen ihres Heroinlöffelchens einer Kerze bediente. Diese Kerze kippte um und steckte das Bett in Brand. Da es eine Stammkundin war, deren Firma uns jährlich einige Milionen an Übernachtungs und Seminarkosten einbrachte, hat das Hotel „anstandshalber“ den Schaden selbst übernommen.
Da jeder weiß, daß man elektrisches „Spielzeug“ (wozu für mich eine Autokühlbox gehört) nicht unbeaufsichtigt lassen sollte, wird der Kunde wahrscheinlich zur Kasse gebeten. Ob dessen Hapftpflicht aber die Zahlung übernimmt, weiß ich nicht, da es ja als Fahrlässigkeit interpretiert werden könnte.
Den Hersteller des Adapters wirst du m.E. nur zur Kasse beten können, wenn ein technischer Defekt vorlag bzw das Gerät noch in der Garantiezeit war.
Gruß
Sticky