Hallo liebe Gemeinde und Spezialisten, folgender Fall:
Ein Auto landete aufgrund eines technischen defekts leider in einem Vorgarten und blieb dort praktisch Fahrzeugmittig auf der Gartenmauer hängen.
Der Gartenzaun war platt, aber das Auto hatte - außer ein paar Kratzern - keine Beschädigungen davongetragen.
Auto lag auf Mauer auf, 2 Vorderreifen im Vorgarten, ein HInterrad auf Mauer, eins in der Luft…
Der selbst herbeigerufene Abschleppunternehmer barg das Fahrzeug dann per Stahlseil und Winde.
Er flexte zunächst die noch vorhandenen „Reststumpen“ der Gartenzaunpfähle ab, und zog dann das Auto einfach zurück. Beim herausziehen setzte der Unterboden auf der Mauer auf. Es wurde jedoch munter weitergezogen.
Dies hatte dann zur Folge, dass das Fahrzeug letztendlich mit der Getriebeölwanne aufsetzte und diese komplett aufgerissen wurde…
Folge: Reparaturkosten von knapp 500€ für die Ölwanne, Kosten für fast 300€ für die Feuerwehr, die das Öl aufnehmen musste.
Der Abschlepper wurde im nachhnein angeschrieben um das Ganze über seine Versicherung abrechnen, er meinte jedoch, dass dies ein nicht zu vermeidender Bergungsschaden wäre, vergleichbar mit dem Wasserschaden, den die Feuerwehr bei einem Brand hinterlässt. Außerdem hätte er keine Möglichkeit gehabt, das Fahrzeug aufgrund der örtlichen Gegebenheiten anders zu bergen… Demnach aus seiner Sicht: Keine Einstandspflicht.
Kann man da nochwas tun??? Wahrscheinlich kann derjenige es nun verschrotten, weils halt ein älteres Modell ist und die Kohle zur Reparatur nicht da ist. Ungerecht!!!
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Gruß
Little „L“