Hi Stephanie
vor 2,5 Jahren vom Vermieter eingebaut.
Nun hat es gebrannt, Ursache laut Feuerwehr und Kripo der
Kühlschrank.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters scheint zwar die
Renovierung zu tragen,
die Wohngebäude bezahlt die Schäden am Gebäude. Die Einbauküche ist Bestandteil des Gebäudes. Somit müsste die WGV auch für diese haften.
aber sie will die Brandsachen nicht ab
trasportieren,
Der Abtransport wird i. d. R. nur für die Dinge bezahlt, die zum Gebäude gehören. Der Abtransport eines verbrannten Tisches beispielsweise müsste also von der WGV nicht bezahlt werden.
sie will nichts ersetzen und auch keine
Zwischenunterkunft bezahlen etc.
Zwischenunterkunft wird nur bezahlt, wenn sonst eine Notlage besteht. Bedeutet, wenn ein Wohnhaus unbewohnbar wird dann kann! ein Ersatz der Versicherung bezahlt werden. Bei einem gewerblich genutzen Raumes ist dies nicht der Fall. Da der Raum gemmeinnützigen Zwecken dient wird es ja wahrscheinlich auch keine Einkünfte erzielen.
Wer haftet für den Schaden? Eine Hausratversicherung gibt es
nicht
Für alle Brandschäden die in den Bereich der Hausrat fallen (Es gibt hier eine Faustregel -> Alles was rausfällt wenn man das Haus umdreht gehört zum Hausrat, der Rest zur Wohngebäudevers. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen) haftet die Wohngebäude natürlich nicht.
nur eine Vereinshaftpflicht.
Vereinshaftpflicht haftet nur bei Schäden ggü. Dritten und auch nur durch Tätigkeiten des Vereins. Ist hier also nicht zu beachten.
BEACHTE BITTE: Wie und ob die WGV haftet hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab der zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Vermieter geschlossen wurde. Der Abtrtansport beispielsweise kann auch nicht im Versicherungsschutz enthalten sein. Deshalb können die oben gemachten Angaben abweichen. Zu prüfen wäre also der Wohngebäudeversicherungsvertrag. Was ist mitversichert und was nicht.
Evtl kann der Hersteller des Kühlschranks haftbar gemacht werden. Evtl auch der Vermieter wenn hier falsch angeschlossen wurde. Dies übersteigt jedoch meine Kompetenz.
Gruß