Wer haftet bei Schäden am Haus beim Häusertausch?

Hallo, wir haben schon öfter Häuser getauscht und waren bisher immer zufrieden. Nun haben aber die Gäste in unserem Haus versehentlich das Wasser im Bad laufen lassen und wir haben einen üblen Wasserschaden im Haus. Zahlt das deren Haftpflichtversicherung

Hallo,

die Antwort ist JEIN, Ja wenn die Haftpflicht-Versicherung Ferienhausschäden oder ähnliches abdeckt, nein wenn so etwas nicht vereinbart ist. Die Versicherungsbedienungen sind entscheidend.

Gruss Mario

ja

Hallo…nochmal…bin auf dem Balkon und konnte eben nur das „ja“ schreiben, wegen zu wenig Licht.

Also: ich sehe das als eine Art Mietvertrag.
Und ich hatte auch mal zur Miete gewohnt…hatte keine Hausratversicherung…aber eine Haftpflicht.
Habe Wasser laufen lassen in der Küche und bin zum Wochenende nach Hause gefahren.
„ich hatte ein Schwimmbad produziert :wink:
Die Private Haftpflicht ist dafür aufgekommen…10.000 DM, weil das fahlässig und nicht absichtlich oder grob fahrlässig war.
Wenn du möchtest, kann ich gern mal in den verschiedenen Schadenabteilungen nachfragen lassen, wie so etwas behandelt wird.
Wird wahrscheinlich besser sein, als wenn da ein Amateur(Privatmann) über einen anderen Amateur (Versicherungsvertreter) einfach eine Schadenmeldung einreicht.

Eine normale Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden nicht. Denn laut Bedingungen § 4 Abs. 1 Nr. 6a sind geliehene, gemietete und gepachtete Dinge ausgeschlossen.
Nur wenn sie sehr gute Bedingungen haben, z.B. bei der AXA eine BOX Plus Absicherung, sind solche Schäden gedeckt.
Da sieht man mal wieder das es wichtiger ist bei einem guten Makler gute Versicherungsschutz zu besorgen, als darauf zu achten, ob man irgendwo 10 € im Jahr sparen kann.
Wennd die anderen den Schaden angerichtet haben, müssen die aber dennoch dafür aufkommen. Sie können ja nichts für deren evtl. schlechte Versicherung.
TIP: Vielleicht sollten sie dies zum Anlass nehmen selber mal ihre eigenen Verträge von einem Makler überprüfen zu lassen. Das gilt nicht nur für Haftpflicht, sondern heute auch für alle anderen Sparten.

Hallo,

das bezahlen Eure eigenen Hausrat- und Gebäudeversicherer, was auch vorteilhaft ist, da Neuwert ersetzt wird.

Die VR holen sich dann den Zeitwertanteil vom Verursacher zurück.

Grüße, M

Hallo,

gibt es dafür einen „Mietvertrag“? Wenn ja, dann unter der Voraussetzung, dass in der Privathafpflicht gemietete Wohnungen explizit mit eingeschlossen worden sind. Ist bei der standart Privathaftpflicht nicht der Fall.

Mfg
F.-W. Hollman-Raabe

Hallo,
gibt es denn da beim „Tausch“ irgendwelche Vereinbarungen oder Verträge?

Ansonsten eigene Leitungswasserversicherung, die sich bei der fremden Haftpflicht Regreß holt.

Gruß
Andreas

Das zahlt die private Haftpflichtversicherung.
Bitte alle Kosten mit Belegen auflisten,und auch die eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen.
Bitte meldet Euch beim Haftpflichtversicherer und besprecht es mit ihm.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

Kommt auf den Versicherungsvertrag an. Nicht bei allen Anbietern sind Mietsachschäden versichert. Bei welcher Versicherung und mit welchem Tarif sind die Gäste denn versichert?
Haften tun höchstwahrscheinlich die Gäste. Warum machen die sich denn nicht mal schlau?

Hallo,

da bin ich überfragt

Hier ist es schwierig. Solche Sachen müssen mit dem Versicherer abgesprochen werden, vorab. Einfach beantragen. Da die Leute ständig wechseln und damit auch die Versicherungen, könnte eine spezielle eigene Versicherung helfen.

Hallo,
grdstzl. meine ich das die Haftpflicht das begleichen müsste. Denn schließlich füge ich einem anderen einen Schaden zu. Und für den hafte ich.
Wie habt Ihr den Schaden denn bisher reguliert? Eure eigene Hausratversicherung eingeschaltet?
Und die wird sich dann die Kosten dann von der Haftpflicht des anderen erstatten lassen? Oder wie habt Ihr das bisher geregelt?
Viele Grüße
Heiko Fichter

erstmal würde ich dass der eigenen leitungswasserversicherung melden. die zahlen, wenn sie zahlen neuwert. die sollen dann versuchen die kosten beim verursacher wieder zu erlangen. die haftpflichtversicherung zahlt nämlich nur zeitwert. ausserdem kommt die familie ggf. aus dem ausland und deren ausländische haftpflichtversicherung hat für deutschland keine gültigkeit.
darüber findest du bestimmt in foren etwas wo fragen rund um den häusertausch auftauchen.

Sorry, habe die Frage übersehen - ist das Problem noch akut? Ja, sofern in der PHV Mietsachschäden mitversichert sind.
VG
Heinz