Wer haftet bei Schäden durch freie Mitarbeiter?

Hallo,

kann mir jemand sagen, wer für Schäden an dritten haftet, die durch einen freien Mitarbeiter (selbstständiger Gewerbetreibender) während der Ausführung eines Auftrages des Auftraggebers, für den der freie Mitarbeiter tätig ist, entstehen?

Beispiel: Ein Promoter hat den Auftrag, an einem Stand auf der Fußgängerzone Samples anzubieten. Plötzlich kippt der vom Auftraggeber gestellte Sonnenschirm um und verursacht einen Schaden bei einem Pasanten. Wer haftet nun? Sollte der Promoter hier eine Versicherung parat haben und wenn ja welche? Reicht die Privat-Haftpflicht? Oder haftet der Auftraggeber, da dieser den Auftrag erteilt hat, mit dem von ihm gestellten Schirm an der vom Auftraggeber gebuchten Veranstaltung in Person die Samples zu verteilen?

Danke vorab für hilfreiche Abtworten,

Martin

Hallo Martin,

Beispiel: Ein Promoter hat den Auftrag, an einem Stand auf der
Fußgängerzone Samples anzubieten. Plötzlich kippt der vom
Auftraggeber gestellte Sonnenschirm um und verursacht einen
Schaden bei einem Pasanten. Wer haftet nun?

Derjenige, der für das Kippen verantwortlich ist.
Sollte der

Promoter hier eine Versicherung parat haben und wenn ja
welche?

Betriebshaftpflicht
Reicht die Privat-Haftpflicht?
Nein, die greift nur im privaten Bereich, wie der Name schon sagt.
Oder haftet der

Auftraggeber, da dieser den Auftrag erteilt hat, mit dem von
ihm gestellten Schirm an der vom Auftraggeber gebuchten
Veranstaltung in Person die Samples zu verteilen?

Sofern der Schirm schadhaft war oder von ihm schadhaft aufgestellt wurde.
VG Mela