Hallo,
kann mir jemand sagen, wer für Schäden an dritten haftet, die durch einen freien Mitarbeiter (selbstständiger Gewerbetreibender) während der Ausführung eines Auftrages des Auftraggebers, für den der freie Mitarbeiter tätig ist, entstehen?
Beispiel: Ein Promoter hat den Auftrag, an einem Stand auf der Fußgängerzone Samples anzubieten. Plötzlich kippt der vom Auftraggeber gestellte Sonnenschirm um und verursacht einen Schaden bei einem Pasanten. Wer haftet nun? Sollte der Promoter hier eine Versicherung parat haben und wenn ja welche? Reicht die Privat-Haftpflicht? Oder haftet der Auftraggeber, da dieser den Auftrag erteilt hat, mit dem von ihm gestellten Schirm an der vom Auftraggeber gebuchten Veranstaltung in Person die Samples zu verteilen?
Danke vorab für hilfreiche Abtworten,
Martin