Hallo,
Person A hat ihren Fitnessstudiovertrag vor einem halben Jahr einem Bekannten (Person B) überschrieben. Person B zahlte die letzten beiden Mitgliedsbeiträge nicht, die Lastschrift wurde von Person B´s Bank zweimal nicht eingelöst. Das Fitnesstudio verlangt von Person A die Übernahme der säumigen Mitgliedsbeiträge und der Bankgebühren für die Nichteinlösung der Lastschriften.
Ist Person A zur Zahlung verpflichtet ( sogar der Bankgebühren)?
Person A hat ihren Fitnessstudiovertrag vor einem halben Jahr
einem Bekannten (Person B) überschrieben.
Das geht nur mit Zustimmung des Fitnessstudios, da man zwar Rechte, nicht aber Pflichten einfach so übertragen kann.
Ist Person A zur Zahlung verpflichtet ( sogar der
Bankgebühren)?
Das kommt darauf an, ob das Studio der Vertragsumschreibung zugestimmt hat.
Gruß
Dea