Vor einem Haus in einer Reihenhaussiedlung steht ein Absperrpfahl, der die Zufahrt von Unberechtigten zu den Hauseingängen versperrt. Sämtliche Hauseigentümer verfügen über einen Normschlüssel, den auch die Feuerwehr besitzt, um die Zufahrt Berechtigter zu den einzelnen Hauseingängen zu ermöglichen.
Der Absperrpfahl wurde beschädigt und ist unfachmännisch repariert worden. Um die Durchfahrt zu ermöglichen, muss seitdem eine Schraube entfernt werden, da die Absperrvorrichtung nicht mehr funktioniert. Ein Hinweis darauf, wie der Pfahl zu öffnen, will heißen umzulegen ist, ist an der Seite des Pfahls angebracht.
Inwieweit haften nun die Eigentümer der Reihenhäuser, wenn zum Beispiel der Notarzt oder die Feuerwehr aufgrund der eigentümlichen Reparatur nicht oder nicht rechtzeitig Zugang zu dem Einsatzort hat. Alle Eigentümer, die Versicherungen der Eigentümer oder derjenige Eigentümer, der den Pfahl unfachmännisch repariert hat?
Zusatz:
Ein Eigentümer hat sich entgegen aller anderen Miteigentümer an den Weg für die Neuanschaffung eines Pfahls ausgesprochen. Haftet er gegebenenfalls auch?