Wer haftet bei Unfall in fremdem Garten?

Hallo zusammen,

angenommen, in einer Wohnanlage gibt es im Erdgeschoss Gartenwohnungen mit Terrassen (mit Sondernutzungsrecht), die nicht eingezäunt sind. Es soll öfters vorkommen, dass nun fremde Kinder auf den Terrassen spielen, zum Teil Nachbarkinder, zum Teil fremde, die von der Straße reinkommen.

Wenn nun eines dieser Kinder beim Spielen auf einer fremden Terrasse zu Schaden kommt (sei es durch giftige Pflanzen, wie z.B. Oleander, oder durch das Benützen von herumliegenden Gartengeräten), muss der Besitzer der Terrasse dafür haften? Oder liegt das Verschulden bei den Eltern des Kleinkindes (Verletzung der Aufsichtspflicht), die zusahen, wie ihr Kind in fremden Gärten spielt? Wie sieht es bei größeren Kindern aus, die sich ohne Eltern auf dem Grundstück „rumtreiben“?

Wer kennt sich hier aus? Eure Meinungen würden mich interessieren…

Gruß, Anna.

Hallo,

Wer kennt sich hier aus? Eure Meinungen würden mich
interessieren…

grundsätzlich haftet der Inhaber des Sondernutzungsrechts u.a. für die Verkehrssicherheit. Das heißt aber nicht, daß er eine Rundumbetreuung für jeden organisieren muß, der auf „seinem“ Grundstück herumtobt. Bei der Einschätzung der Gesamtsituation sollte man sich vor Augen führen, welche allgemeinen Gefahren das Leben bietet. So wächst Oleander oder Kirschlorbeer nicht nur in diesem Garten, sondern praktisch an jeder Ecke. Wenn also Eltern Kindern nicht nachdrücklich und nachhaltig erklären, daß man Pflanzen jenseits des Tellers nicht ißt, besteht die Gefahr nicht nur auf dem Grundstückk des Mitbewohners, sondern generell. M.E. ist somit dem Sondernutzer kein Vorwurf zu machen.

Natürlich sollte er getarnte Gruben oder Sprengfallen installieren, giftige Spinnen freilaufend züchten oder eine Meute von Killerkänguruhs halten. Ähnliches gilt für herumliegende Sensen, Heckenscheren oder (angeschlossene) Motorsägen.

Irgendwo zwischen den Extremen bewegt man sich dann in der Grauzone, die üblicherweise durch Urteile erhellt wird.

Gruß
Christian

Teich?
Hallo,
und was ist z.B. mit einem Teich?
Gruß
MM

Hallo,
und was ist z.B. mit einem Teich?
Gruß
MM

AFAIK ist der Teich gegen versehentliches Hineinfallen zu sichern. Habe schon auf einigen Grundstücken deshalb eingezäunte Swimming-Pools gesehen :wink: