Hallo zusammen,
angenommen, in einer Wohnanlage gibt es im Erdgeschoss Gartenwohnungen mit Terrassen (mit Sondernutzungsrecht), die nicht eingezäunt sind. Es soll öfters vorkommen, dass nun fremde Kinder auf den Terrassen spielen, zum Teil Nachbarkinder, zum Teil fremde, die von der Straße reinkommen.
Wenn nun eines dieser Kinder beim Spielen auf einer fremden Terrasse zu Schaden kommt (sei es durch giftige Pflanzen, wie z.B. Oleander, oder durch das Benützen von herumliegenden Gartengeräten), muss der Besitzer der Terrasse dafür haften? Oder liegt das Verschulden bei den Eltern des Kleinkindes (Verletzung der Aufsichtspflicht), die zusahen, wie ihr Kind in fremden Gärten spielt? Wie sieht es bei größeren Kindern aus, die sich ohne Eltern auf dem Grundstück „rumtreiben“?
Wer kennt sich hier aus? Eure Meinungen würden mich interessieren…
Gruß, Anna.