Wer haftet bei unfall?

Hi, habe eine knappe frage für einen freund.
Er hat eine 125er, mit dieser hat er einen freund fahren lassen, welcher dann einen unfall gebaut hat. Hat mein freund, der eigentümer, schadensersatzansprüche an den fahrer?
danke schonmal…

zero

Es haftet der Eigentümer des Fahrzeugs. Wenn dieser seine 125er nicht Vollkasko versichert hat, dann hat er Pech gehabt.
(Ich nehme mal den wahrscheinlichsten Unfall an: Den Fahrer hats hingelegt und nur er und das Lkrad sind in den Unfall verwickelt)

Der Freund, Verursacher des Unfalls, kann den entstandenen Schaden auch nicht durch seine Privathaftpflicht, die meist jeder besitzt, zahlen lassen. Diese tritt nur bei Betrieb von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h in Kraft.

Je nach Schaden am Fahrzeug könnte es natürlich auch sein, dass der Freund aus versehen das stehende Lkrad umgeworfen hat.
In diesem Fall sollte die Privathaftpflicht für den Schaden aufkommen. Bei Schadenssummen von mehreren hundert Euro besteht die Möglichkeit, dass die jeweilige Versicherung einen Gutachter schicken wird. Dann muß der Schaden am Lkrad zum Unfallhhergang passen.

Mit Bikergruß

Robert

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Hallo,

der Freund, der den Unfall gebaut hat, haftet selbstvertändlich in voller Höhe für den von ihm verursachten Schaden. Also für Schäden an Fremdfahrzeugen (diese werden wiederum von der Versicherung übernommen, den erhöhten Schadenrabatt muss er aber wiederum tragen), als auch am Fahrzeug selbst.

Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Föllig Falsch!
Hallöle!

Es haftet der Eigentümer des Fahrzeugs. Wenn dieser seine
125er nicht Vollkasko versichert hat, dann hat er Pech gehabt.

-> Haften tut der, der Mist baut! Und das war hier nicht der
Eigentümer.

Der Freund, Verursacher des Unfalls, kann den entstandenen
Schaden auch nicht durch seine Privathaftpflicht, die meist
jeder besitzt, zahlen lassen.

-> Ob er die Haftung auf eine Versicherung abdrücken kann,
spielt keine Rolle, haften muß er so oder so. Dann eben ohne
Versicherung.

Gruß

Markus

bist du dir da sicher?
Brauche es wirklich „amtlich“ :smile:

In diesem Fall…
…empfehle ich dringendst eine Anfrage im Brett „Recht“.
Die werden Dir aber mit Sicherheit dies bestätigen.
Der „Schuldige“ haftet nunmal für seinen angerichteten Schaden.
Wäre wohl absurd, wenn nicht oder?
In wie weit jeder seine persönliche Haftung durch Versicherungen abdeckt, ist ihm selbst überlassen, mit Ausnahme der Kfz-Haftpflicht. Denn Schäden, die Du anderen Verkehrsteilnehmern zufügst, müssen immer durch Versicherungen abgedeckt sein.

Gruß

Markus