Angenommen, in einem Zivilprozess wird mündlich verhandelt und der zuständige Richter trifft eine Fehlentscheidung basierend auf sachfremden Erwägungen, die zu einem Folgetermin führt. Weiter angenommen, der Kläger haftet für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß einer gewissen Unterliegensquote, z. B. aufgrund eines von ihm zu leistenden Wertersatzes, um den der ihm im Falle eines Obsiegens zuerkannte Streitwert reduziert wird. Somit würde der Kläger also auch für einen Teil der Fahrtkosten zum zweiten Termin haften, womit jedoch aufgrund des geringen Streitwertes bereits das Ziel der Klage verfehlt wäre und der Kläger selbst im Falle eines Obsiegens mehr Geld verliert als er zurückbekommt, was jedoch nicht so wäre, wenn der Richter am ersten Verhandlungstag die genannte Fehlentscheidung nicht getroffen hätte.
Inwieweit haftet für einen solchen Verfahrensfehler das Gericht, sollte nachgewiesen werden können, dass es sich um sachfremde Erwägungen gehandelt hat und die Verurteilung des Beklagten bereits am ersten Tag ohne weitere Verhandlung möglich gewesen wäre und der Kläger somit geringere Kosten zu tragen gehabt hätte und sich die Klage für ihn durchaus gelohnt hätte?
Inwieweit haftet für einen solchen Verfahrensfehler das
Gericht, sollte nachgewiesen werden können, dass es sich um
sachfremde Erwägungen gehandelt hat und die Verurteilung des
Beklagten bereits am ersten Tag ohne weitere Verhandlung
möglich gewesen wäre und der Kläger somit geringere Kosten zu
tragen gehabt hätte und sich die Klage für ihn durchaus
gelohnt hätte?
abgesehen davon, dass man nicht erkennen kann, worauf sich überhuapt eine amtspflichtverletzung stützen soll, haften richter nur sehr beschränkt, § 839 II bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/839.html
das es so ist, das dachte ich mir - alles verbrecher!
war bisher an 5 rechtsstreits beteiligt - lediglich in zweien habe ich einen fähigen richter erwischt, der zum einen recht von unrecht unterscheiden und zum anderen die geltenden gesetze richtig anwenden konnte. in allen anderen fällen habe ich zu unrecht viel geld verloren, weil die richter entweder vorsätzlich oder aber fahrlässig verfassungswidrig gehandelt haben - aber weise mal so einem bruder den vorsatz nach… da ist man echt verraten und verkauft - ich könnte kotzen, dass man in deutschland solchen verbrechern hilflos ausgesetzt ist… wobei die österreicher noch ne ganze ecke schlimmer sind!
… weil die richter entweder vorsätzlich oder aber fahrlässig verfassungswidrig gehandelt haben - aber weise mal so einem bruder den vorsatz nach… da ist man echt verraten und verkauft - ich könnte kotzen, dass man in deutschland solchen verbrechern hilflos ausgesetzt ist…
Ein Mittel, das ich anwenden konnte, aber für die Tonne ist, war 321a ZPO.
Der Witz an der Sache- und das entspricht nicht meinem Gefühl für ein anständiges Rechstsystem, sondern eher für Methoden in einer Bananenrepublik - über diese Beschwerde entscheidet genau der Richter, dem man die Verletzung des rechtl. Gehörs vorwirft.
Ja ganz tolles Rechtssystem, wenn ein Richter sein eigenes Urteil kontrollieren muss/darf.
Ist genau so als müsste ein Gutachter sein eigenes Gutachten begutachten.
Da kann ich mir nur an den Kopf fassen.
Alternative wäre gewesen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, aber mach die mal alleine und ein Anwalt findet sich für sowas nicht, wenn der Steitwert zu gering ist und darum keine Berufung/Revision zugelassen wird.
Ist eben so. Im Zivilrecht muss man Unrecht bis zu einem Schaden von 600 € (Berufungssumme) und im Sozialrecht (man überlege sich das mal, da da ja méher minderbemittelte betroffen sind!!!) sogar 750 €.
Es lebe die dt. Bananenrepublik. Viele unserer Grundrechte stehen eben nur auf dem Papier. Recht bekommen, bekommen die, die mehr Geld haben.
Wird sich ja herausstellen, wenn der Nachtermin ist
In der Justiz ist mal gar nichts sicher. Schon gar nicht, dass Recht recht ist
Der Spruch vor Gericht und auf hoher See gibt es nicht umsonst.
Da alles Einzelfallentscheidungen sind und - zum Glück - die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt werden und eben Menschen Menschen sind, mit unterschiedlichen Emotionen, Tagesform und Erfahrungen, wird dies immer wieder in Urteile münden, die in sich bei ähnlichewn Fällen dennoch total unterschiedlich ausfallen. Bei uns nennt man dies mW richterliche Freiheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ein Richter nicht einmal wirklich an Urteile von Bundesgerichten gebunden. Lediglich an Urteile des BVerfGE.
Ich bin ganz sicher objektiv, denn einen der beiden Rechtsstreits, in denen ich einen fähigen Richter erwischt habe, habe ich verloren und trotzdem kann ich das nicht dem Richter zum Vorwurf machen, sondern schätze seine Entscheidung als richtig ein. Die Entscheidungen, die in den anderen Rechtststreits getroffen wurden, sind allerdings unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar… Aber man hat dagegen absolut keine Chance, wenn es um wenig Geld geht udn man noch eine eine gewisse Unterliegensquote hat, mit der man für sämtliche weitere Kosten haftet, weil alles, was man tun kann, das ganze nur noch teurer macht, selbst wenn man am Ende in der Sache an sich Efolg hätte…
Schlimm ist es, dass es keine anständige Kontrolle gibt, eine Krähe der anderen kein Auge aushackt und manche Richter einfach Charakter-Schweine sind oder tatsächlich keine Ahnung von dem haben, was sie da tun - vielleicht auch nur keine Lust
Alternative wäre gewesen eine Verfassungsbeschwerde
einzureichen, aber mach die mal alleine und ein Anwalt findet
sich für sowas nicht, wenn der Steitwert zu gering ist und
darum keine Berufung/Revision zugelassen wird.
Der Streitwert ist in solchen Fällen meistens ja nicht das Problem für den Anwalt, vielmehr tut man sich unter einem bestimmten Honorar eine gewisse Art von Mandanten einfach nicht an… - ich sags mal ganz ehrlich wie es nunmal ist…
ich bin zwar kein Jurist, aber sorry, wenn man eine Gruppe „beledigt“, bzw. üble Nachrede betreibt wo bitte sollen dann die von dir aufgeführten §§ greifen?
Dise §§ beziehen sich mW auf Personen, und auch jurist. Personen (da aber eingeschränkt mW, da das Recht auf freie Meinungsäußerung und dessen Auslegung oft damit „kollidiert“)
Ok, Verallgemeinerungen sind immer doof, aber die vin die aufgeführten Straftatbestände sehe ich hier nicht. Lasse mich natürlich gerne belehren!
sog. beleidigung unter kollektivbezeichnung
allerdings wird es hier an der bestimmtheit der gruppe bzw. der überschaubarkeit der betroffenen personen fehlen.
„die polizei“ oder „die richter“ genügen nicht, „die bundeswehr“ kann aber darunter fallen.
Du magst Recht haben, was die Äußerung im Forum angeht. In einem Gerichtssaal würde ich so einen Satz nicht loslassen, da könnte es wirklich ernst werden, da der gemeinte Personenkreis dann recht eingeschränkt ist. Allerdings ist die Beleidigung übrigens nicht an den Wahrheitsgehalt eine Aussage gebunden sondern an die Form. Es ist ein Unterschied, ob ich z.B. sage „Polizisten handeln willkürlich“ oder ob ich sage „Bullenschweine machen was sie wollen“. Man kann seine Meinungsfreiheit durchaus ausleben ohne andere zu beleidigen und deshalb wird sie durch die Strafbarkeit von Beleidigungen nicht eingeschränkt.
Aber das ist eigentlich nicht der Anlass meiner Antwort gewesen. Ich finde die Aussage über „die Brüder“ schlichtweg schlechten Stil und ich gehe mal verallgemeinernd so weit, dass er einfach von jemand stammt, der einen Prozess verloren hat obwohl er glaubte im Recht zu sein und hier einfach Dampf ablassen wollte.
Und das möge er doch bitte in seiner Kneipe am Stammtisch tun, nicht hier.