Hallo,
Genau das habe ich mit den Worten „Er muss also allenfalls
beweisen können, dass er das getan hat.“ gesagt.
Er muss es immer beweisen können, kein Wenn und Aber.
Das geht ausschließlich durch versicherten Versand, da auf einem Kassenbeleg
der Post nur der Wert, aber weder Adresse noch Absender draufsteht.
Nein, das geht auch durch Zeugen.
So ein Quark.
Versandnachweis ist irrelevant…
Hallo,
der Nachweis, dass versendet wurde ist völlig irrelevant, denn beim Verbrauchsgüterkauf trägt der Verkäufer das komplette Versandrisiko. Und der bloße Beweis, dass die Sendung verschickt wurde, nützt gar nichts. Der Verkäufer haftet in diesen Fällen solange, bis der Käufer die Ware in den Händen hält. Es reicht also bei weitem nicht, lediglich den Versand beweisen zu können.
Gruß
Matthias
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Hallo Matthias,
du hast Recht. Danke. Ich hatte übersehen, dass der § 474 ja zurückweist.
Endlich eine gute Antwort gegenüber solchen, die „wer glaubts“ oder „Quatsch“ áls hilfreichen Beitrag ansehen.
Gruß
Peter