hallo,
ich habe über ebay eine dvd versteigert. im angebot war festgelegt, daß der käufer die versandkosten trägt und die wahl zwischen einer unversicherten sendung als brief hat, und einem versicherten paket. der käufer wählte die unversicherte sendung.
leider ging die dvd auf dem postweg verloren, ein nachforschungs-antrag verlief ergebnislos.
ich bot dem käufer an, ihm aus kulanz die hälfte des kaufpreises zurückzuerstatten, so bin ich in der vergangenheit eigentlich immer friedlich mit meinen kunden auseinandergegangen. (von ca. 2000 unversicherten sendungen sind auch nur fünf verschollen…)
der käufer möchte nun eine rückerstattung des kaufpreises und droht damit, seine forderung gerichtlich durchzusetzen, da ich angeblich bei ihm in der bringschuld sei.
ich hatte eigentlich gedacht, daß ich eine haftung für mich ausschließe, wenn ich dem käufer die wahl zwischen versichert / unversichert lasse.
wenn er recht hätte, könnte ja in zukunft jeder behaupten, die ware nicht erhalten zu haben, das hieße, daß man nur noch versichert verschicken könnte, und der einzige gewinner wäre die post.
noch zur info: ich habe 1070 bewertungspunkte, der käufer 0.
weiss jemand, ob es ein grundsatz-urteil zu so einem fall gibt? kann der käufer wirklich seine forderung durchsetzen?
vielen dank für eure hilfe,
julia
