Wer haftet für die Schäden, wenn man ein, schon in die Jahre gekommenes Haus vermietet, und ein Wasserschaden (Frostschäden)in enormer Höhe entsteht, da der Mieter während der Wintermonate in sein Heimatland verreist und die Wohnung dadurch nicht beheizt. Weder Auftrag noch Mittel (Pellets) zum Heizen, werden vom Mieter zur Verfügung gestellt, bzw.veranlasst?
Wer haftet für die Schäden,
Was ist beschädigt ? Gebäude ? Hausrat ? Hausrat von dieem Mieter ? von anderen Bewohnern?
(Frostschäden)in enormer Höhe entsteht, da der Mieter während der Wintermonate in sein Heimatland verreist und die Wohnung dadurch nicht beheizt.
Das könnte seine Versicherung als grobe Fahrlässigkeit auslegen.
Grundsätzlich kommt die Wohngebäude- und/oder die Hauratversicherung, kommt darauf an, wer geschädigt wurde, für die Regulierung in Frage. Der Mieter haftet, weil durch sein Fehlverhalten ein Schaden entstanden ist, ob seine Versicherung diesen Schaden deckt ist eine andere Frage.