Wer haftet bei Wasserschaden

Hallo, in meiner Wohnung is ein Wasserschaden endstanden weil die Dachrinne verstopft war - wurde Nachgewiesen -, die Tapete muss erneuert werden, der Telefon Router und die Xbox360 von meinem Sohn sind schrott. Kommt der Vermieter für den schaden auf oder muss meine Hausratversicherung das bezahlen ??.
Vielen Dank für Antworten.
Gruß Schrauber 00

Huhu,

man sollte eigentlich es schaffen die FAQ zu lesen und sich daran zu halten, im übrigen kommt ein Schadensersatz nur in Betracht, wenn ein verschulden vorliegt. In diesen Fall dürfte es schwer sein ein Verschulden nachzuweisen.

im übrigen kommt ein Schadensersatz nur in
Betracht, wenn ein verschulden vorliegt.

Ist so pauschal leider nicht richtig.

Schon mal was von Gefährdungshaftung gehört ?

http://www.juraforum.de/lexikon/gefaehrdungshaftung

Woraus soll sich denn in diesem Fall eine Gefährdungshaftung ergeben? Aus dem Eigentum an einer Dachrinne oder einem Haus?

Gruß

TET

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Woraus soll sich denn in diesem Fall eine Gefährdungshaftung
ergeben?

Habe ich das geschrieben?

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass diese pauschale Antwort von Naseweis falsch ist.

Eine Bitte für die Zukunft: richtig lesen!

Gruß Merger

Hallo Schrauber,

der Vermieter sollte deinen Schaden seiner Haus und Grundbesitzerhaftplicht melden, zusätzlich da der Schaden höchstwahrscheinlich vom Gemeinschaftseigentum ausgegangen ist, muss er selber die Haus und Grundbesitzerhaftplicht der Wohnungseigentümergemeinschaft melden.

Ganz einfach zu lösen, ruf bei deiner Hausratversicherung an und melde den Schaden, die sagen dir dann, das bei der Hausratversicherung nur Leitungswasser versichert ist, wenn du dann geschickt nachfragst, dann werden die dir auch den gleichen Tip geben.

Dein Vermieter ist zeitgleich für Gemeinschafts und auch sein Sondereigentum haftbar zu machen, wie die das dann regeln, ist nicht dein Problem.

Aber immer in geeigneter Art und Form auf den Vermieter zugehen, wenn du dir das nicht traust, dann such in deiner Nähe einen Mieterverein auf , dort hilft man dir weiter.

Gruß

BHS-Huber …

Und du glaubst wirklich…
…wenn du diesen Unsinn nochmal schreibst, wird er auf wundersame Weise plötzlich hilfreich?

Mann, melde dich endlich hier ab und fang bei gutefrage.net an. Da sind sie ganz wild auf derartige Leute. Hier will man aber nicht über irgendwelchen Unsinn lachen, hier möchten Leute Hilfe von Experten. Da bist Du mangels Masse komplett außen vor!

Im übrigen wird es dringend Zeit, dass du deine Visitenkarte der Realität anpasst. Immobilien- und Versicherungsmakler kann irgendwie nicht sein - du glänzt ja durch völlige Ahnungslosigkeit diesbezüglich. Bist du evt. Experte für Gummibärchen o.ä.? Das könnte besser passen…

Habe ich das geschrieben?

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass diese pauschale Antwort
von Naseweis falsch ist.

Also hat dein Kommentar für die eigentliche Frage überhaupt keine Relevanz? Vielleicht hättest du das erwähnen sollen.

Gruß

TET

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Könnte es sein, dass du dich über irgendwas geärgert hast? :wink:))

Könnte es sein, dass du dich über irgendwas geärgert hast?
:wink:))

Nein. Mehr über irgendwen.

Hallo testare,

ich habe eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Immobilienmakler und §34 d Versicherungmakler, Vermittlerverzeichnis der IHK NUMMER: D-5I51-MUJXM-32 bitte erst informieren und dann Verunglimpfungen verbreiten.

BHS-Beratungsgemeinschaft Dietmar Huber
BHS-Immobilienservice Dietmar Huber

Kannst ja mal bei Googel nachforschen, ok.

Ausserdem hat das nichts mit dem Thema zu tun.

Gruß

BHS-Huber

Und was könnte man dadurch lernen?
Eine Gewerbeerlaubnis ist keine Ausbildung.

vnA

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Ausserdem hat das nichts mit dem Thema zu tun.

richtig: du hast genau gar nichts mit dem Thema zu tun.

Glaubst du ernsthaft, du gewinnst Kunden, indem du dich hier nach Kräften als Nichtswisser zu erkennen gibst?

Btw., in deinem Impressum steht was von ‚geprüft‘. Wenn das wirklich so ist, verstehe ich deine Unkenntnis von ALLEM, worauf du bislang geantwortet hast, noch weniger. Willst du nur ein wenig (vielleicht sogar unter falscher Identität oder um jemand zu schaden) hier rumtrollen? Warum lernst du so gar nichts, wenn man dir bei jeder Antwort wieder erzählt, dass du nur Unsinn geschrieben hast? Wäre es nicht an der Zeit, das mal durch den einen oder anderen Blick ins Gesetz und/oder entsprechende Urteile zu überprüfen? Glaubst du nicht, dass dir deine offensichtliche Unkenntnis irgendwann mal ganz gewaltig auf die Füße fällt?

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Lieber von-nix-Anhnung,

ohne IHK Prüfung bekommt man keine Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO, soviel zu Ahnung.

Gruß

BHS-Huber

(2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete und ihre praktische Anwendung:
1.Kundenberatung:
a) Bedarfsermittlung,
b) Lösungsmöglichkeiten,
c) Produktdarstellung und Information;
2.fachliche Grundlagen:
a) rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung,
b) sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung), staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge,
c) Unfallversicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung,
d) verbundene Hausratversicherung; verbundene Gebäudeversicherung,
e) Haftpflichtversicherung; Kraftfahrtversicherung; Rechtsschutzversicherung.

und du erklärst mir sicherlich auch welche Ausbildung ein Versicherungsvertreter in Mietrechtsfragen nachweisen muss.
Was hälst du davon wenn du ins Versicherungsbrett wechselst. Da fällt es möglicherweise nicht auf, dass nur heiße Luft kommt.

vnA
… mehr auf http://w-w-w.ms/a4em9m

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Sehr geehrte Herren
testare und von-nix-Ahnung, Ihre Äusserungen und Mutmaßungen sind mittlerweile Unterstellungen die strafrechtlich geahndet werden können, ich habe mich bereits mit [email protected] in Verbindung gesetzt, alles weitere werden Sie im Nachgang noch erfahren.

Hiermit fordere ich Sie beide nochmals auf, unrichtige Unterstellungen und seltsame Mutmaßungen zu unterlassen.

Gruß

BHS-Huber

Schade, dass ich das Gesicht des Polizisten nicht sehen kann, wenn du ihm deine Geschichte erzählst.
Aber ich bin ja ein freundlicher Mensch. Vllt kann ich auch dir einen Gefallen tun. Erkläre doch bitte welche Äußerung und Mutmaßung du meinst.
Dass eine Gewerbeerlaubnis keine Ausbildung ist, oder dass die für den Erhalt der Gewerbeerlaubnis nach 34d notwendige IHK-Schulung nun mal absolut überhaupt nichts mit Mietrecht zu tun hat? Da beides Tatsachen sind kann ich nur versprechen es nicht mehr direkt zu dir zu sagen.
Aber jetzt muss du mir auch einen Gefallen tun: Verabschiede dich als Antwortender aus dem Mietrechtsbrett. Denn von Mietrecht hast du nicht wirklich Ahnung.

vnA

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testare und von-nix-Ahnung, Ihre Äusserungen und Mutmaßungen
sind mittlerweile Unterstellungen die strafrechtlich geahndet
werden können,

aha. Von Strafrecht hast Du also auch keine Ahnung.

Hiermit fordere ich Sie beide nochmals auf, unrichtige
Unterstellungen und seltsame Mutmaßungen zu unterlassen.

hiermit forder ich DICH ultimativ auf, endlich unrichtige Behauptungen und seltsame Mutmaßungen rechtlicher Art zu unterlassen!

Btw., deine permanenten Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html) können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50000€ geahndet werden (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__20.html). Und dazu kommt noch die zivilrechtliche Haftung. Ich hoffe, du bist gut versichert.

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Ein Verstoß gegen eine Rechtsdienstleistung entsteht wenn man eine Dienstleistung in der Hinsicht erbringt und dafür noch Geld verlangt.

Eine verbotene Rechtsberatung kann man bei pauschal gehaltenen Forumeinträgen nicht erkennen, zumal weder eine Aufforderung zu einer Rechtshandlung noch detailiert Paragraphen zitiert wurden.

FAQ gelesen, hier handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, dies sollte jedem Fragenden klar sein, zudem handelt es sich nicht um ein ausschließliches Laienforum.

Gruß

BHS-Huber

Ein Verstoß gegen eine Rechtsdienstleistung entsteht wenn man
eine Dienstleistung in der Hinsicht erbringt und dafür noch
Geld verlangt.

Ich sag doch: Du hast wirklich überhaupt keine Ahnung. Und Du kannst auch nicht lesen.
Überschrift des Paragraphen, den ich Dir verlinkt habe: „§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen“.

Eine verbotene Rechtsberatung kann man bei pauschal gehaltenen
Forumeinträgen nicht erkennen,

wundert mich nicht, dass du das nicht erkennen kannst.
Für dich zum mitmeißeln: wenn jemand schreibt „Hallo, in meiner Wohnung…“ (siehe http://www.wer-weiss-was.de/mietrecht/wer-haftet-bei…) ist es eben KEIN ‚pauschal gehaltener Forumeintrag‘

zumal weder eine Aufforderung
zu einer Rechtshandlung noch detailiert Paragraphen zitiert
wurden.

Auch wieder falsch. Ob etwas Rechtsdienstleistung ist oder nicht hat damit nichts zu tun. Lies: http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html
Wo steht da was von Paragraphen oder Aufforderung?

FAQ gelesen,

aber NICHTS verstanden!

hier handelt es sich nicht um eine
Rechtsberatung, dies sollte jedem Fragenden klar sein,

Ach? Du glaubst, weil es diese faq gibt (an die du dich nicht hältst) ist es auf wundersame Weise vom Gesetz ausgenommen?

Oje…

zudem handelt es sich nicht um ein ausschließliches Laienforum.

Und schon wieder Unsinn. Es geht nicht um ‚das Forum‘, sondern um den einzelnen Antwortenden.

Btw., das DU Laie bist, sieht ein Blinder.