Wer haftet beim gewerblichen Verkauf bzw Verlusr?

Hallo zusammen,
ich habe vor 1 Woche ein Buch bestellt, das seit 1 Wo bei mir noch nicht angekommen ist. Dieser wurde von der Firma als Maxibrief verschickt. Dir Firma weigert sich einen Nachforschungsauftrag zu machen weil ich angeblich als Käufer für den Verlust hafte weil es eine unversicherte Sendung war. Ich bin aber der Meinung, dass bei gewerblichen Verkäufen der Verkäufer dafür haftet. Schließlich kann mir dieser ja nicht nachweisen, dass er die Sendung der Post übergeben hat weil es ja als Maxi-Brief verschickt wurde und daher unversichert. Wer hat Recht? Wäre echt toll wenn ihr mir helfen könntet. Lg Lilli

Hallo,

in BGB § 447 heißt es zwar:

_Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat._

diese Regelung gilt aber ausdrücklich nicht für einen Verbrauchsgüterkauf

§ 474
_Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. […]

(2)[…]Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden._

Fazit: Der Verkäufer haftet und kann sich nicht auf BGB § 447 berufen.

S.J.