Wer haftet beim Handel

Hallo Experten,
wer haftet für Schäden, die durch Produktmängel (wahrscheinlich konstruktionsbedingt, kein Materialfehler) entstanden sind bei folgender Situation:
Entwickler/Patentinhaber kassiert Lizenzgebühr vom Importeur, Importeur bezieht 2 Zulieferprodukte von 2 von ihm mittels Entwicklerangaben (Zeichnungen) beauftragten Herstellern und vertreibt das Endprodukt dann an Wiederverkäufer sowie Endkunden.
Ich hoffe die Infos reichen. Falls nicht, mehr auf Nachfrage.
Dank und Gruß
Sera

Hi Sera,

Hersteller, und somit Hafter, ist derjenige, der das Produkt fertigt. Nicht die Vorlieferanten oder Zulieferer.

gruss
winkel

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Hallo,

in Ergänzung zum vorgenannten: Unbenommen von der gesetzlichen Regelung bzgl. Gewährleistung ggü. Endkunden sind evtl. vorhandene vertragliche Regelungen zwischen den einzelnen Vertragspartnern.

Es kann durchaus sein, daß der Lizenzgeber ggü. dem Lizenznehmer für Mängel in den Konstruktionsplänen haftet. Das müßte dann aber separat vereinbart sein.

Gruß
Christian

Es kann durchaus sein, daß der Lizenzgeber ggü. dem
Lizenznehmer für Mängel in den Konstruktionsplänen haftet. Das
müßte dann aber separat vereinbart sein.

Gruß
Christian

Hallo Christian,
derartige Vereinbarungen gibt es nicht. Der Importeur ist allerdings auch nicht Hersteller da er nichts produziert?!
Das Produkt ist ein Regalsystem mit Trägern und Schienen. Der Importeur bezieht lediglich beide Teile und verkauft sie dann zusammen weiter.
Ist er nun damit Hersteller im Sinnne des Haftungsrechts.
Und wenn ja, wie weit geht die Haftung (auch für die Ming-Vase die auf einem umkippenden Regal steht)?
Dank und Gruß
Sera

wer haftet für Schäden, die durch Produktmängel
(wahrscheinlich konstruktionsbedingt, kein Materialfehler)
entstanden sind bei folgender Situation:
Entwickler/Patentinhaber kassiert Lizenzgebühr vom Importeur,
Importeur bezieht 2 Zulieferprodukte von 2 von ihm mittels
Entwicklerangaben (Zeichnungen) beauftragten Herstellern und
vertreibt das Endprodukt dann an Wiederverkäufer sowie
Endkunden.

Die Frage ist so nicht sinnvoll zu beantworten. Im Prinzip kann hier (fast) jeder jedem haften - sei es aus Produkthaftungsrecht, Mängelgewährleistung, allgemeinem Vertrags- insb. Leistungsstörungsrecht, selbständigen Garantieversprechen oder aus Deliktsrecht. Das hängt u.a. ab von den zwischen den Beteiligten bestehenden Vereinbarungen, der Art des Schadens, dem schädigenden Verhalten, der Person des Schädigers und des Geschädigten und auch - namentlich wenn es sich um einen Fall mit Auslandsbezug handelt - dem anwendbaren Recht. Das Produkthaftungsrecht, das winkel angesprochen hat, ist dabei nur eine von mehreren Facetten.

Ohne genaue Antworten auf die Frage „Wer will was von wem und warum?“ kann man über Dein Problem mehrere Dissertationen verfassen.

Hallo,

Ist er nun damit Hersteller im Sinnne des Haftungsrechts.

ja, das würde ich so sehen.

Und wenn ja, wie weit geht die Haftung (auch für die Ming-Vase
die auf einem umkippenden Regal steht)?

Gute Frage, das weiß ich erhlich gesagt nicht. Im neuen Sachenrecht bin ich nicht so fit.

Gruß
Christian