Hallo !
Man darf also keine Möbel direkt oder in geringem Abstand vor Fenster stellen ?
Sagt wer,oder besser ist das allgemein übliches „Möblierungsverhalten“ und würde ein Verstoss deshalb ein Verschulden des Mieters sein ?
Die Frage ist doch,muss ein Mieter das wissen,hier besteht Gefahr für die Scheibe ?
Die Aussage des Glasers deutet doch schon in Richtung Montagefehler oder schlechte Fensterkonstruktion insgesamt,also in Richtung Hausbesitzer.
Überlege mal,was ist immer zulässig und noch dichter an der Scheibe als ein Möbel ?
Eine Scheibengardine,Verdunkelungsrollo oder dichter Vorhang.
Und das soll dann auch schädigend wirken ?
Wenn diese Gefahr bestünde,dann muss der Vermieter ausdrücklich davor warnen und entsprechende Vorkehrungen treffen.
Ich glaube selbst dann hätte er schlechte Karten,denn so eine Wohnung ist m.E. nicht vermietbar,denn sie wäre nicht so nutzbar,wie man es erwarten kann.
Nie und nimmer kann man hier eine Mieterhaftung hervorzaubern.
Zimmer wurde bestimmungsgemäß genutzt,Schaden ist unvorhersehbar und deshalb muss man auch nicht dafür haften.
Und wenn der Schaden tatsächlich auf eine lokale Überhitzung durch Wärmestau hinter Möbel oder Gardine begründet wäre,hätte das m.E. nur der Vermieter zu vertreten,denn er hat es versäumt,die Fenster in der „üblichen“ Bauart und Montage einbauen zu lassen,die solche Schäden vermeidet.
Denn solche Hitzestaus hinter Isolierglas führen regelmässig eben NICHT zu Schäden,wenn doch,dann liegt etwas anderes vor,eben Material-oder Montagefehler.
MfG
duck313