Wer haftet beim Thermoschock-Glasbruch?

Liebe WWWler,

könnt Ihr mir sagen, wer hier haftet:

In einer Mietwohnung ist eine große Fensterscheibe spontan gesprungen. Der Glaser meint, dass es sich wohl um einen sogenannten Thermoschock handelt, der entstehen konnte, weil a) das Fenster in einem Holzrahmen von anno dazumal steckt, der thermische Überlastungen nicht ausgleichen kann und b) die Mieter ein dunkles Sofa zu nah an die Scheibe gestellt haben (

Hallo !

Wieso „halbe-halbe“ bzw. wieso überhaupt Mieterhaftung ?

Mieter haftet für Schäden die er zu verantworten hat,durch Vorsatz,Fahrlässigkeit(grob oder leicht).
Trifft das hier zu ?

Muss ein Mieter diesen Schaden vorhersehen können ?
Muss er prüfen(überhaupt wissen) es kann wegen der Fenster/Rahmenkonstruktion solche „Thermischen Schäden“ geben,unterstellt es ist überhaupt vom Ablauf her so gewesen.

Ich meine,nein !

Das war unvorhersehbar,so wie Spontanbruch durch Verspannung durch unsachgemässen Einbau,Vogelschlag,Steinwurf.
Also haftet der Vermieter.

MfG
duck313

Im laufe eines Tages wird man mit einer großen Anzahl fragwürdiger Argumente überschüttet. Das hier
das Fenster in einem Holzrahmen von anno dazumal steckt, der thermische Überlastungen nicht ausgleichen kann
ist für heute mein „winner“.
Der Prozess, dass der Vermieter den Schaden alleine zu zahlen hätte, ist noch lange nicht gewonnen.

vnA

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Naja, die Frage ist eben, ob ein zu nah an das Fenster gestelltes dunkles Sofa vor dem Fenster ein schuldhaftes Verhalten des Mieters ist. Fest steht, dass die Scheibe nicht durch direkte Gewaltanwendung gerissen ist.

Im vorliegenden Fall gehen wir mal davon aus, dass der Mieter auch gar nicht prozessieren möchte, sondern dem Vermieter halbe/halbe angeboten hat. Der Mieter möchte aber wissen, was passiert, wenn sich der Vermieter dem verweigert.

Hallo Matt,

bisher war mir solch ein Schaden bei Glasscheiben völlig unbekannt.

Im Internet habe ich dazu folgende Info gefunden:

http://www.glastroesch.ch/fileadmin/content/images/s…

nach diesem Text zu urteilen, gehe ich davon aus, dass dieser Schaden der Mieter zu vertreten hat.

Daher muss dieser auch den Schaden ersetzen, wenn er keine Glasversicherung hat.

Gruß Merger

Hallo,

In einer Mietwohnung ist eine große Fensterscheibe spontan
gesprungen. Der Glaser meint, dass es sich wohl um einen
sogenannten Thermoschock handelt, der entstehen konnte, weil
a) das Fenster in einem Holzrahmen von anno dazumal steckt,
der thermische Überlastungen nicht ausgleichen kann und b) die
Mieter ein dunkles Sofa zu nah an die Scheibe gestellt haben
(

Hallo !

Man darf also keine Möbel direkt oder in geringem Abstand vor Fenster stellen ?

Sagt wer,oder besser ist das allgemein übliches „Möblierungsverhalten“ und würde ein Verstoss deshalb ein Verschulden des Mieters sein ?
Die Frage ist doch,muss ein Mieter das wissen,hier besteht Gefahr für die Scheibe ?
Die Aussage des Glasers deutet doch schon in Richtung Montagefehler oder schlechte Fensterkonstruktion insgesamt,also in Richtung Hausbesitzer.

Überlege mal,was ist immer zulässig und noch dichter an der Scheibe als ein Möbel ?
Eine Scheibengardine,Verdunkelungsrollo oder dichter Vorhang.

Und das soll dann auch schädigend wirken ?
Wenn diese Gefahr bestünde,dann muss der Vermieter ausdrücklich davor warnen und entsprechende Vorkehrungen treffen.
Ich glaube selbst dann hätte er schlechte Karten,denn so eine Wohnung ist m.E. nicht vermietbar,denn sie wäre nicht so nutzbar,wie man es erwarten kann.

Nie und nimmer kann man hier eine Mieterhaftung hervorzaubern.
Zimmer wurde bestimmungsgemäß genutzt,Schaden ist unvorhersehbar und deshalb muss man auch nicht dafür haften.
Und wenn der Schaden tatsächlich auf eine lokale Überhitzung durch Wärmestau hinter Möbel oder Gardine begründet wäre,hätte das m.E. nur der Vermieter zu vertreten,denn er hat es versäumt,die Fenster in der „üblichen“ Bauart und Montage einbauen zu lassen,die solche Schäden vermeidet.
Denn solche Hitzestaus hinter Isolierglas führen regelmässig eben NICHT zu Schäden,wenn doch,dann liegt etwas anderes vor,eben Material-oder Montagefehler.

MfG
duck313

Hallo,

Liebe WWWler,

könnt Ihr mir sagen, wer hier haftet:

In einer Mietwohnung ist eine große Fensterscheibe spontan
gesprungen.

Was versteht man unter spontan gesprungen ?
Stand der Mieter zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Scheibe ?
Wenn ja, bitte um genaue Schilderung.

Der Glaser meint, dass es sich wohl um einen
sogenannten Thermoschock handelt, der entstehen konnte, weil
a) das Fenster in einem Holzrahmen von anno dazumal steckt,
der thermische Überlastungen nicht ausgleichen kann und

Wann wurde die Fensterscheibe in diesen Holzrahmen eingebaut ?
Um was für ein Glas handelt es sich ?

b) die
Mieter ein dunkles Sofa zu nah an die Scheibe gestellt haben
(

Hallo,

Was versteht man unter spontan gesprungen ?
Stand der Mieter zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Scheibe ?
Wenn ja, bitte um genaue Schilderung.

Das fiktive Ereignis ist bereits ein paar Wochen her. Es herrschte am Tag große Hitze. Abends saß der Mieter auf dem Sofa vor dem Fernseher, als plötzlich ein ekliges Knirschen (als ob jemand mit den Fingernägeln an einer Tafel entlangzieht) hinter ihm erklang. Der Riss erfolgte also genau dann, als es draußen deutlich abkühlte. Im Grunde war es genau so wie im unten verlinkten PDF-Dokument. Das Sofa stand etwa 10 cm vor der Scheibe. Der Riss ist etwa in 50 cm Höhe (also genau dort, wo das weinrote Sofa steht) von rechts unten nach links oben durch die Scheibe gegangen. In den folgenden Tagen hat er sich noch verlängert.
Das Haus ist 1981 gebaut worden. Seitdem ist die Scheibe drin. Es ist eine normale doppelte Thermoscheibe (soenanntes Floatglas, gerissen ist die Innenseite), keine ESG-Scheibe.

Beste Grüße

Matt

Hallo Matt,

nach dieser Schilderung, muss man davon ausgehen, dass das Sofa (das dem Mieter gehört) den Schaden ausgelöst hat.

Also muss auch die Fensterreparatur der Mieter oder dessen Glasversicherung zahlen.

Gruß Merger

Hallo,
steht das im Mietvertrag, dass ich meine Möbel nicht überall hinstellen darf?

Ansonsten ist das Fenster bei sachgemäßer Nutzung das Problem des Vermieters. Und zwar zu 100%.

Die meisten Dinge haben eben eine Verfallszeit. Im die Wohnung zu erhalten bekommt der Vermieter auch die Miete, die er auch noch steuerlich von den Mieteinnahmen absetzen kann - was der Mieter im Übrigen meist nur begrenzt kann.

Gruss
Joey

Hallo,

willst Du damit sagen, dass das Fenster durch jahrelange Abnutzung beschädigt wurde ?
Lt. Aussage des Glasers war es nicht so.

Wie sagt man so schön in der Juristensprache:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Aus der Schilderung geht eindeutig hervor, dass das Sofa die Ursache des Schadens war.

Aber ich bin mal gespannt wie die Geschichte aus geht.

Gruß Merger

30 Jahre Wetter und nichts ist passiert. Dann ist es plötzlich im Mai 2012 so warm, dass das Glas platzt. War es nicht in den vergangenen Jahren, sagen wir mal irgendwann im August, mal ähnlich temperiert?
Könnte es nicht sein, dass es durch einen Anstoß an der Scheibe (irgendwann zwischen letzten Sommer und Mai 2012) eine punktuelle Änderung in der Zellstruktur gegeben hat, die letztendlich zum Schaden führte? Oder auch das Sofa?

vnA

Hallo

Gehen wir mal davon aus, dass Mieter und Vermieter keine
Versicherung haben, die Glasbruch abdeckt: Muss der Mieter den
Schaden ersetzen? Von meinem Rechtsempfinden würde ich sagen,
das halbe/halbe gerecht ist. Aber was sagt das Gesetz?

Das Gesetz (§ 823 BGB)sagt, dass der Mieter nur für _ schuld haftes Verhalten_ haftet. Es reicht also nicht, dass seine Nutzung der Wohnung den Schaden auslöste, sondern muss darüber hinaus eine ihm obliegende Verpflichtung verletzt haben. War es ihm vertraglich verboten worden, ein dunkles Sofa vor die Scheibe zu stellen? Was steht dazu in der Hausordnung? Was steht dazu in der beim Einzug dem Mieter ausgehändigten Gebrauchsanleitung der Wohnung, die es ja in sich zu haben scheint und daher eines solchen Dokuments bedarf? Anders gefragt: Inwieweit kam der Vermieter nachweislich seiner eigenen schadenvermeidenden Hinweispflicht gegenüber dem Nutzer seiner Mietsache nach? Und inwieweit der Handwerker, der einst die mangelhafte Scheibe einbaute? Fragen über Fragen. Sie werden von demjenigen zufriedenstellend zu beantworten sein, der vom Mieter eine Kostenbeteiligung fordert. Fazit: Der Mieter zahlt erst mal nullkommanix. Der Vermieter kann froh sein, wenn eine Mietminderung ausbleibt.

Gruß
smalbop

Hallo,

Anders gefragt: Inwieweit kam der Vermieter
nachweislich seiner eigenen schadenvermeidenden Hinweispflicht
gegenüber dem Nutzer seiner Mietsache nach? Und inwieweit der
Handwerker, der einst die mangelhafte Scheibe einbaute?

Diese mangelhafte Scheibe wurde im Jahr 1981 eingebaut, also vor
31 Jahren. Komisch, dass sie so lange ausgehalten hat.

Gruß Merger

1 Like

Hallo

Diese mangelhafte Scheibe wurde im Jahr 1981 eingebaut, also
vor
31 Jahren. Komisch, dass sie so lange ausgehalten hat.

Möglicherweise hat eben 31 Jahre lang niemand ein schwarzes Sofa in die Nähe dieser Scheibe gestellt. Möglicherweise unterliegt das Glas auch nur ebenso wie jedes andere Baumaterial einem Alterungsprozess.

Ganz egal. Die Frage ist allein: Wo bleibt der Nachweis eines schuldhaften Verhaltens des Mieters, der allein zur Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs führt?

Gruß
smalbop

Hallo Smalbop,

das sehe ich genauso.

Auch wenn der Schaden tatsächlich aufgrund einer Teilverschattung oder einer durch Möbel aufgestellten anderweitig hervorgerufenen Temperaturdifferenz erfolgte, kann man von dem Mieter kaum verlangen zu wissen, bei welchen Glasqualitäten (Float, dreifach Vergl., ESG) das zulässig ist und wo nicht, wenn er nicht explizit von seinem Vermieter darauf aufmerksam gemacht wurde.

Gruß
M.