Wer haftet eigentlich beim Sturz auf Straßen

Hallo,

angenommen eine öffentliche Straße ist nicht geräumt. Die Straße ist abschüssig und es liegen rund 5 cm festgefahrener, teil vereister Schnee darauf. Es gibt für Fussgänger keine Möglichkeit gefahrlos an einer anderen Stelle die Straße zu überqueren.

Wenn was, trotz guter Schneeschuhe, passiert. Wer haftet. Hat hier nicht die Stadt die Räumpflicht?

Grund für die Frage ist folgender: Ein Mann ist gestürzt, hat sich aber nicht verletzt (na ja, bis auf ein blaues Knie) Die Straße ist auch nach Tagen (Schneefall war zu dem Zeitpunkt 4 Tage her) noch nicht geräumt. Wie gesagt abschüssig, Sturzstelle liegt an einer Rechts-Kurve zu einer weiteren städtischen Straße. Geradeaus geht es auf Feldwege. Und genau an dieser Kurve ist es passiert.

Schnee war durch Autos festgefahren. Tagsüber angetaut, Nachts durch Minusgrade festgefroren. Teilweise waren spiegelglatte Flächen erkennbar, teilweise jedoch durch Autoreifen eine dünne Schneeschicht aufgetragen, darunter das Eis nicht erkennbar.

Danke Ute

Hallo,

vor rund 5 Jahren gabs auf der eben genannten abschüssigen Straße zum Spass der Anwohner folgendes Bild.

Gleiche Straße, nur rund 100 Meter bergauf. Anwohner hat die Polizei gerufen, da ein Wegkommen auf der Spiegelglatten Straße nicht mehr möglich war (na ja, mit Schneeketten sicher, aber 100 Meter weiter oben ist eine große geräumte Straße). Polizei zu Anwohner, na wenn sie nicht Autofahren können… Versprach aber trotzdem zu kommen. Polizeiauto bremste am Anfang der 100 nicht geräumten Meter und rutschte bis zur Kurve unten durch :smile:

Innerhalb von 10 Minuten war übrigens da dann der Winterdienst da.

Ok, die Polizei musste dann doch zugeben, es ist glatt!

Grüße Ute

Nabend!

Zitat aus dem Bundesfernstraßengesetz:
§ 3 Straßenbaulast
(3) Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften über die ihnen nach Absatz 1 obliegenden Aufgaben hinaus die Bundesfernstraßen bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen. Landesrechtliche Vorschriften über die Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen sowie zur polizeimäßigen Reinigung bleiben unberührt.

Winterdienst ist also nach besten Kräften durchzuführen.
Wenn man nun den momentanen Witterungszustand (tagelanger Schneefall) berücksichtigt, sind irgendwann die besten Kräfte erschöpft.
Damit meine ich nicht, dass die Räumkräfte die Hände in den Schoß legen, sondern, dass Prioritäten gesetzt werden, welche Straßen wann geräumt/gestreut werden können.
Sollte es sich also um eine untergeordnete Straße handeln, kann es durchaus sein, dass die besten Kräfte nicht ausreichen, neben den prioritären Hauptstraßen bestimmt nachgeordnete Straßen und Wege nicht mehr geräumt werden können.
Ist jedoch dem zuständigen Straßenbaulastträger ein Organisationsverschulden nachzuweisen, dann gehts ihm „an den Kragen“.
Soll heißen, trotz Wetterwarnung und ausreichendem Personalstamm werden zuwenig Räumkolonnen eingesetzt. Oder es ist überhaupt kein Winterdienst-Plan aufgestellt worden.

Davon unabhängig können z.B. Städte die Räumpflicht an Gehwegen auch auf die Anwohner übertragen. Dies wäre dann eine andere Diskussion.

Man muss einfach zu den derzeit herrschenden Bedingungen jederzeit mit Glätte etc. rechnen und sich darauf einstellen.

Gruß!
T.