Wer haftet für Ausfall/ Verdorbene Ware?

Guten Tag,

Wer haftet dafür, das jemand auf Grund einer anderen Mitarbeiterin vergessen hat die Kühlzelle einzuschalten/progammieren, weil diese noch gesäubert werden sollte? Die Kühlzelle wurde also nicht ordnungsgemäß eingeschaltet und die Ware die zum Montag weiter verarbeitet werden sollte ist verdorben und somit nicht zum Verkauf geeignet. Unter welche Fahrlässigkeit fällt dieser Fall?

Dachte immer das ein Betrieb gegen solche Fälle versichert ist, bzw. das ein Chef seiner Aufgabe gerecht werden sollte, Samstags nach Feierabend zu schauen, ob alle Geräte aus- bzw. eingeschalten sind!

Währe toll, wenn jemand Helfen kann!

Könnte da sogar vom Arbeitnehmer eine Versicherung eintreten?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

Klingt bisher für mich danach, als sei da jemand verzweifelt auf der Suche nach einem anderen der Schuld hat… Besonders der Satz „das jemand auf Grund einer anderen Mitarbeiterin vergessen hat“ ist da symptomatisch. Man kann nicht wegen einer anderen Person etwas vergessen, es sei denn, diese infiziert einen mit Demenz…

Vielleicht mal ganz in Ruhe der Ablauf: Wer sollte was machen und hat es wieso nicht gemacht? Besonders bzgl dem, was sich konkret hinter „auf Grund einer anderen Mitarbeiterin“ verbirgt.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo
Wer sollte was machen und hat es wieso nicht gemacht?Besonders bzgl dem, was sich konkret hinter „auf Grund einer anderen Mitarbeiterin“ verbirgt.

Also Mitarbeiter A ist dafür zuständig eine Kühlzelle zu programmieren und einzuschalten, wurde aber von Mitarbeiter B unterbrochen mit der Begründung die Kühlzelle müsste noch gereinigt werden und man sollte doch warten mit dem einschalten.

Im Prinzip egal,ob Ablenkung oder nicht, unter welche Fahrlässigkeit fällt das? Nicht angeschaltet ist nicht angeschaltet. Haften muss sowieso Mitarbeiter A. Die Frage stellt sich ob im vollen Umfang oder nicht?

LG AnjWei86

Hallo

Die Haftungshöhe richtet sich stets nach dem Einzelfalle. Ein Vorsatz scheint hier auszuscheiden. Bliebe noch anteilige Haftung oder gar keine Haftung. Dazu müsste man den konkreten Ablauf kennen und wissen, was genau zwischen A und B vereinbart wurde. Wenn B gesagt hat, er kümmere sich drum, wäre das was anderes, als wenn er klar angewiesen hätte, um 21.00 Uhr die Truhe einzuschalten. Zudem fragt man sich, warum nicht Mitarbeiter C (der vermutlich die Truhe gereinigt hat) diese dann angeschaltet hat. Oder hat A die gereinigt? Das würde dann wiederum für eine anteilige Haftung sprechen…

Also bisher ist da für mich zwischen „keine Haftung“ und „anteilige Haftung“ viel Grauzone…

Gruß,
LeoLo

Arbeitnehmer A ist für programmieren und anschalten der Truhe verantwortlich bevor er Samstag Mittag den Betrieb verlässt. Arbeitgber tritt solche Aufgaben immer an Arbeitnehmer ab. Sprich keine Kontrollen bevor dieser seinen Betrieb verlässt. Arbeitnehmer B darf keine Machinen bedienen, sondern ausschließlich reinigen. Somit scheidet dieser aus. Es wurde lediglich erwähnt die Truhe erst nach Reinigung anzuschalten. Jedoch hätte die Reinigung gedauert und Arbeitnehmer A hätte solange warten müssen, um die Truhe anzuschalten. Also unnötig die Arbeitszeit verlängert, da alle anstehenden Aufgaben erledigt waren und er somit Feierabend hatte.

Hoffe verwirre nicht zu sehr und bringe ein wenig Licht ins dunkle.

LG AnWei86

Hallo

Hmmm, jetzt klingt das aber so, als sei A bewußt nach Hause gegangen, weil ihm das sonst zu lange gedauert hätte… Da könnte man dann wieder von Vorsatz sprechen, also bis zu volle Haftung.

„Vergessen“ würde ich nach bisheriger Schilderung mit anteiliger Haftung versehen. „Bewußt nach Hause“ würde ich volle Haftung favorisieren. Aber ein Richter kann das im Streitfalle wieder ganz anders sehen.

Gruß,
LeoLo