Hallo an euch alle!
Ich habe mal eine dringende Frage und fand im Internet nicht ansatzweise eine passende Antwort.
Wenn nun ein Mitarbeiter eines Fitnessstudios einen Saunaaufguß zubereitet (obwohl dies eigentlich nicht seinen Aufgabenbereich fällt) und bei der Zubereitung des Aufgußes einen Dosierungsfehler macht, woraufhin ein Brand entsteht, wer haftet dann für den entstandenen Schaden?
Es wurden keine Menschen verletzt, es geht nur um die verbrannte Sauna. Haftet dafür dann der Betreiber oder der Mitarbeiter persönlich?
P.S. Die Brandschutzbestimmungen waren zudem total veraltet (Feuerlöscher funktionierten nicht, etc.)
Es wäre super, wenn irgendeine/r zumindest ansatzweise helfen könnte.
Danke!
Hallo Madita86
Ich bin Elekroing und kein Jurist, kann also nur eine Meinung und kein Wissen beisteuern.
Wissen gibts beim Anwalt für Arbeitsrecht, für Gewerkschaftsmitglieder bei ihrer Gewerkschaft kostenlos.
Meine Meinung: MitarbeiterInnen = Angestellte (MA) haften nur bei Vorsatz (=„grobe Fahrlässigkeit“), nicht bei Versehen. Versehen von MA ist Unternehmerrisiko und durch den Gewinn den der Unternehmer am MA macht mit abgegolten.
Klare Arbeitsanweisungen schützen den Unternehmer vor Versehen der MA.
Bei Subunternehmern/Freiberuflern sieht das wieder anders aus.
Was sagt denn die Privathaftpflichtversicherung des MA dazu?
Viel Erfolg
Rudi
Hallo an euch alle!
Ich habe mal eine dringende Frage und fand im Internet nicht…
Hallo,
zunächst einmal muss die Frage geklärt werden, ob eine Stellenbeschreibung vorgelegen hat.
Ist dieses der Fall, so muss geprüft werden, ob die Tätigkeit (Saunaaufguss bzw. das Arbeitwsumfeld) in der Stellenbeschreibung enthalten ist bzw. sogar ausgeschlossen ist. Letzteres ist aber nicht notwendig.
Es geht hierbei um die Frage, ob der Arbeitgeber alles dafür getan hat, dass der Mitarbeiter weiss, was seine Aufgabe ist.
Überschreitet der Mitarbeiter diese Regeln, kann er auch in haftung genommen werden.
Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet den Nachweis zu erbringen.
Zudem muss der Arbeitgeber die Unterweisung des AN im Brandschutz nachweisen.
Beim Feuerlöscher stellt sich erst einmal nicht die Frage, ob er veraltet war, sondern ob er noch tatsächlich funktioniert und vor allen Dinge, ob der Mitarbeiter versucht hat diesen einzusetzen.
Insofern lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten, wer hier haftet (das muss im Zweifelsfall der Richter klären).
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
danke für die Anfrage. haftungsrecht ist nicht mein Thema. Kann leider nicht weiterhelfen!
MfG
tut mir leid, aber Haftungs- und Versicherungsrecht ist nicht mein Fachschwerpunkt
Diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Da sind zu viele Unbekannte dabei. z.B. hat der Angestellte das freiwillig gemacht, wurde er vom Chef gebeten das zu tun. Warum wurde falsch dosiert und, und, und. Letzten Endes hat das ein Richter zu entscheiden, alles andere, selbst von Brandschutzfachleuten, ist reine Spekulation.
Hallo erst mal also dem Mitarbeiter trifft keine schuld da er keinen vorsatz hatte und dies auch nicht vorraussehen konnte , die Sauna gehört zum Betriebs vermögen also ist sie Hoffentlich über diese Versicherung des studios abgesichert, sollte die sauna dem Hausbesitzer gehören und die wäre in der Miete mit enthalten bekommt er diese bezahlt. Zum thema Feuerlöscher im eneffekt ist der studiobetreiber als gewerbe treibender für seinen Brandschutz verantwortlich sollten Personen zu schaden kommen wird die Staatsanwaltschaft sich an den haltenwer nun was bezahlt bekommt machen eigentlich der besitzer und die versicherung untereinander aus ich will hoffen ich konnte ein wenig helfen
hallo madita,
die frage ist sehr speciell und ich denke das kann nur ein Fachmann beantworten…
mein verstand sagt mir der mitarbeiter hat fahrlässig gehandelt…
wenn die feuerlöscher nicht funktioniert haben trägt der betreiber eine mitverantwortung.
aber wie gesagt das ist meine antwort die mir mein verstand sagt.
alles gute
ischem
Hallo Medita86,
grundsätzlich muss man sagen: es kommt darauf an.
Darum ist dringend dem Kollegen zu raten sich an eine Rechtsberatung zu wenden.
wannsee
Moin Madita,
Haftbar ist immer der Unternehmer. Er st ebenso verantwortlich für die Feuerlöscher in seinem Betrieb.
Auch bei Kompetenzüberschreitungen seines MA wird er nicht komplett entlastet.
Hallo,
Wenn der Mitarbeiter nicht grob fahrlaessig gehandelt hat, zahlt die feuerversicherung des Betreibers. Hat er keine Versicherung, zahlt der Betreiber selbst. Hat der Mitarbeiter eine sicherheitseinweisung bekommen? Könnte er wissen, dass er gerade einen Fehler macht? Die Schulung der Mitarbeiter ist in der Verantwortung des Betreibers.
Viele Grüße
Tinastar
Hallo Madita86.
Sorry wenn ich erst verspätet melde.
Bin im Aussendienst komme erst am WE zum bearbeiten deiner Frage.
Schwierige Frage…
War der Mitarbeiter in diese Tätigkeit eingewiesen?
Hat er sich an die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gehalten und die Vorgaben befolgt?
Gibt es denn die Betriebsanweisungen im Unternehemen?
Die BA’s sind übrigens Unternehmersache.
Brandschutz: Feuerlöscher funktionierten nicht/ Brandschutzbestimmungen veraltet …auch hier wieder Unternehmersache.
§10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (Arbeitsschutzgesetzt)
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der
Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der
Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch
dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere
in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung
eingerichtet sind.
BGR133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
- 6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen ist ein Nachweis zu führen. Der Nachweis kann in Form einer Prüfplakette erbracht werden.
- 6.2 Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die eine Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers nicht mehr gewährleisten, hat der Unternehmer zu veranlassen, dass der Feuerlöscher instand gesetzt oder durch einen anderen Feuerlöscher ersetzt wird.
Denke die Zeilen sagen alles.
Auch wenn der Mitarbeiter das Unglück ausgelöst hat steht erstmal der Arbeitgeber in der Pflicht.
Des weiteren ist zuklären…
…hat der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf Grund der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz auf die Gefahren hingewiesen?
…ist die jährliche Mitarbeiterunterweisung sammt Dokumentation der Schulungsthemen durchgeführt worden?
Für materiellen Schaden,der nicht durch Vorsatz entstand, ist der Arbeitgeber normaler Weise versichert.
Hoffe meine Ausführung hilft etwas.
Wünsche ein frohes Weihanchtsfest und die besten Wünsche für 2013
Beste Grüße Beno
Meine Antwort kommt wahrscheinlich etwas spät, aber ich bin der Ansicht, dass in diesem Fall das Fittnessstudio haftet, die müssen doch auch gegen solche Schäden versichert sein. Bernd