Ich habe da ein Problem, ein Freund war bei mit seinem Laptop. Den ich in einem Unfall dann leider zerstört habe. Meine Haftpflicht hat auch den Schaden gezahlt ( unwirtschaftliche Repeartur , Fallschaden, Zeitwert ausgezahlt ). Jetzt bittet mich mein Freund das Gerät trotzdem zur Reperatur in einer Werkstatt zu schicken trotz Aussage des Gutachter. Gesagt getan. Das Gerät wurde in eine Pc Werkstatt gegeben der Auftrag lief über mich. 2 Woche Später holte ich ihnen dann wieder ab und übergab ihn meinem Freund. ( die Werkstatt konnte den Pc leider nicht mehr reparieren ). Nun stellt sich im Nachhinein raus das Originelle Bauteil aus dem Laptop fehlen, Die Werkstatt streitet alles ab. Anwalt eingeschaltet und Co aber nach 2 Monaten sagt auch der das hier nichts zu holen ist und die Rechtslage schwierig ist. Jetzt ist die Frage wer haftet hier für den Schaden an den Laptop ? Weil es fehlen ja Bauteile… Defekte Bauteile …
Hallo Silverolf1082,
wenn Du schon einen Anwalt eingeschltet hast, dann sollte der Dir auch die nötigen Antworten geben. Ich möchte hier nicht einem Anwalt in die Quere kommen. Aber Du kannst Dir ja mal das hier durchlesen:
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Also wer eonen Schaden verursacht, der muss dafür haften. Allerdings ist es raglich, ob er auch für schon defekte und kaputte Sachen haftet. Das muss Dein Anwalt klären.
Entschuldigung, über die Einschätzung des Anwaltes kann und werde ich mich nicht erheben. Er kennt den Fall und ich vertraue diesem Urteil. Es handelt sich um einen sehr schmerzhaften, aber immer wieder vorkommenden Pech-gehabt-Fall…
Was will man dazu sagen ???
Das Gerät ist ja wegen eines Defekts dort hingekommen, also was war damit zu dem Zeitpunkt ???
Man müßte jetzt praktisch alles auf den Kopf stellen, um erstmal dahinter zu kommen wo Teile verloren gegangen sind.
Wie will man sonst jemanden dafür verantwortlich machen, das geht nicht so ohne weiteres.
Ich verstehe sowieso nicht warum Ihr das abgerechnete Gerät doch noch reparieren lassen wolltet wo doch zuvor per Gutachten feststand, dass es nicht reparabel sei.
Und nun hat man auch noch einen Rechtsanwalt damit beschäftigt.
Tut mir leid, da ist einiges schief gelaufen.
Gruß AK
Hier geht es nicht um die Rechtslage, sondern allein um eine Beweisfrage.
Ist eine Schadensverursachung nicht beweisbar, haftet niemand. Der Eigentümer bleibt auf dem Schaden sitzen. Das nennt man allgemeines Lebensrisiko.
Guten Tag,
auch wenn Sie ein defektes Gerät in die Werkstatt
geben, so haben Sie doch am Ende auch wenn
das Teil nicht repariert werden kann auf
Rückgabe des vollständigen Gerätes.
Auch mit den defekten Teilen.
Die Werkstatt müsste in diesem Fall haftbar gemacht
werden können.
Sprechen Sie zunächst die Geschäftsleitung an und
schildern den Fall.
Evtl. können Sie sich gütlich einigen.
Allerdings müssten Sie ggf. durch Zeugen nachweisen,
dass das Gerägt vollständig war was sie abgeliefert
haben.
Viel Glück.-
Sie können auch Strafanzeige stellen gegen die Werkstatt bei der Polizei.
Das Dinge fehlen. dann müsste die Polizei ermitteln,
das kostet nichts für Sie.-
mfg
Heumond
tut mir leid, da habe ich keine Erfahrung
Hi,
die Sachlage ist die, dass die Versicherung ja den Schaden bereits gezahlt hat.
Somit ist ein weiterer Anspruch rechtlich gegen Sie nicht mehr haltbar.
Dass Teile fehlen, nachdem der Laptop in eine Werkstatt abgegeben wurde, ist dabei unrelevant.
Haftpflicht hat auch den Schaden gezahlt ( unwirtschaftliche Reperatur , Fallschaden, Zeitwert ausgezahlt ).
Jetzt bittet mich mein Freund das Gerät trotzdem zur Reperatur in einer Werkstatt zu schicken trotz Aussage des Gutachter.
Mal abgesehen, davon, dass ich es toll finden würde, wenn Sie Ihre Frage in einer verständlichen Form formulieren würden, komme ich mit ihrem Anliegen nicht klar.
Ein defektes Laptop, das bereits von der Versicherung ersetzt wurde, soll jetzt doch repariert werden. Und dann baut angeblich jemand Teile aus dem Laptop aus und die wollen Sie jetzt auch noch bezahlt bekommen (zusätzlich zu der Versicherungssumme natürlich).
Das hört sich schon so schräg an, dass ich Ihnen raten würde, dem Rat ihres Anwalts zu folgen. Schreiben Sie das Gerät ab.
Hallo Silverolf1082,
da Sie in der Beweispflicht sind, sieht es wirklich leider schlecht aus sorry.
Hi,
sorry kann ich dir nicht helfen. Am besten den Anwalt fragen den du damit scheinbar schon beauftragst hast.
Der wird damit schon recht haben, du müßtest ja der Werkstatt den nachweis bringen das die Teile vorher drin waren und danach nicht mehr.Hier kann man zwar einen kausalen zusammenhang herstellen,aber Quizfrage-Wie hat dein Freund dass festgestellt? Hat wohl Laptop zerlegt,wie hätte er es sonst festgestellt?-Das wars dann, denn auch er könnte die Teile rausgenommen haben.
Persönlich frage ich mich was das ganze auch soll. Die HV hat den PC bezahlt- fertig!
Verstehe ich das dann auch richtig. Die HV bezahlt, du gibts einen rep.auftrag eventl. dann noch auf deine Kosten? und dann beschwert sich dein Freund das Teile in einem kaputten PC fehlen? Will er das jetzt von dir ersetzt haben? Den Schaden den du verursacht hast hat ja bereits deine HV übernommen.Mehr musst du nicht machen.Wollte er wohl eine restverwertung starten und 2x kassieren?-no way.
Ich würde mir da eher Gedanken machen wie dein Freund zum Thema freundschaft steht.
Aber das ist eine persönliche Meinung.
Gruß.dr.mo
P.S:Formhalber: Dies ist keine Rechtsberatung
So wie beschrieben würde ich die ganze Sache vergessen.
Der Freund hat durch Zahlung der Haftpflicht keine Ansprüche mehr und ein defektes Gerät bleibt halt defekt.
Alles weitere ist rausgeschmissenes Geld und es kommt nichts rüber !!!
Sorry, ich war lang nicht online. Meine Antwort wäre gewesen: Eindeutig die Werkstatt, da hier ein Werkvertrag vorlag und dieser sicherlich besagt, dass die Werkstatt den Laptop zu reparieren hat. Wenn sie dies nicht tut, dann kann auch nicht gezahlt werden und man muss seinen seinen Laptop mindestens wieder erhalten. Und zum Laptop zählen auch die defekten Teile.
(siehe §281 BGB)
Lag noch kein Werkvertrag vor, so ist es Diebstahl meiner Meinung nach.