Wer haftet für die nicht-krankenversicherung?

Hallo zusammen, ich habe da eine komplizierte Frage und hoffe mir wird geholfen.

Meine freundin wurde vor 6 Jahren an ihrem Arm (5mal!) operiert (weil ihre Katze sie gebissen hatte). Sie war zu dem Zeitpunkt jedoch nicht Krankenversichert. Dazu muss ich erwähnen, dass sie erst 15 war! Die Eltern waren zum Zeitpunkt auch nicht versichert.
Es folgten Kosten von ca. 8000 Euro. Davon wusste meine Freundin aber nichts. Erst als sie 18 wurde kam ein Gerichtsvollzieher nach Hause und lies meine Freundin eine eidestattliche Versicherung unterschreiben. Die Sache wurde also erst mal für 3 Jahre stillgelegt. Nun sind die 3 Jahre rum und die werden nochmal auf sie zukommen. Meine Frage ist nun: muss meine Freundin diese Kosten zahlen oder müssen das die Eltern? Denn es waren die Eltern, die meine Freundin damals nicht versicherten und nun hat sie angst das sie auf den Kosten sitzen bleibt. Zumal sie von Mahnungen nie etwas bekommen hat und die Eltern diese anscheinend wegschmissen. Sie macht momentan eine Ausbildung und ist im 3. Lehrjahr.

Ich hoffe, dass mir jemand Licht ins Dunkle bringt.
Ich bedanke mich im voraus.

Hallo,

der einzige, der ihrer Freundin helfen kann, ist ein Anwalt. Es fehlen zu viele Angaben zu den Umständen. Mit 15 kann man bei einer Krankenkasse selbst Anträge stellen. Es ist zu prüfen, ob damals ein Familienversicherungsanspruch bestanden hat oder nicht. Dann ist zu klären, ob die Eltern PKV oder GK-versichert waren usw.
Hilfreich ist auch ein Anruf bei der Krankenkasse, wo sie zuletzt versichert war.

Viele Grüße
Christoph Schnell

Hallo, ich danke Ihnen herzlich für die zügige Antwort.
Die Eltern waren davor bei der AOK GV. Damals war Sie aber auch Familienversichert.
Danach wurden die Eltern arbeitslos und haben sich auch nicht beim Amt gemeldet. Und waren somit nicht versichert.

Hallo,
die Frage hat weniger mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun. Ich denke nicht, dass diese Kosten von einer Krankenkasse eingefordert werden, oder? Eher das behandelnde Krankenhaus. Meine persönliche Einschätzung ist jedoch, dass die Eltern dafür nicht haftbar gemacht werden können, da sie nicht die Kosten verursacht haben.
Gruß
Karsten

Hallo,
das ist eigentlich keine Frage für Krankenversicherungsexperten sondern für Juristen bezüglich Haftungsrecht. Ich würde die Erziehungsberechtigten als haftbar für den Schaden betrachten, da deine Freundin zu dieser Zeit noch nicht volljährig war und somit die Eltern für die „Nicht-Versicherung“ und dadurch entstandenen Kosten verantwortlich waren.

VG
ayro

Hallo,

somit haben die Eltern es versäumt, sich über die Meldung als Arbeit suchend Krankenversichern zu lassen. Sie können jetzt nur noch zum Amt gehen und zusehen, ob sie sich für diese Zeit nach melden können. Ich weiß allerdings nicht, wie da die Verjährungsfristen sind. Versuch macht Klug sag ich immer. Also als erstes zum Amt und dann mit der AOK Kontakt aufnehmen. Dies sind die einzigen Möglichkeiten die bleiben.

Viel Erfolg

am besten ein Gespräch mit der gesetzl. KV, wo die Eltern versichert sind, führen.
MfG
WS

Also nicht ganz so einfach.
Es ist auch nicht ganz Krankenkasserecht.
Aber wenn sie 15 war haften in der Regel die Eltern, dass Problem ist aber das sie diese Ding unterschrieben hat.

Vielleicht solltet Ihr mal eine kostenlose Schuldnerberatung aufsuchen. Ansonsten hilfte da nur ein Anwalt.

Alles Gute.

Hallo selcuk,

leider kann ich in diesem Fall nicht helfen.

LG

Marianne

Hallo,

ich denke dass die Eltern damals Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, da Sie Ihre Tochter nicht Krankenversichert haben. Zu dieser Zeit bestand in Deutschland noch keine Krankenversicherungspflicht für Alle, da geht man eben das Risiko ein, dass man evtl.Behandlungskosten selbst bezahlt. Ich kenne zwar das Verhältnis zwischen der Tochter und deren Eltern zwar nicht, aber die Kosten würde ich die Eltern zahlen lassen.

Grüße
Leo

Zum damaligem zeitpunkt war sie mit 15 J nicht haftbar zu machen sondern wenn überhaupt die eltern.
Auf jeden fall einen Anwalt einschalten.

Hallo Selcuk,

ich kann dir hierzu nichts verbindliches sagen, aber ich denke, da deine Freundin eine Eidesstattlichen Versicherung abgelegt hat, gilt das als Zugeständnis und deine Freundin hat die Schulden damit anerkannt. Ob man da noch was machen kann wage ich zu bezweifeln.

Wünsche euch aber viel Glück dabei!

Man sollte doch meinen, dass die Eltern, die ja den „Auftrag“ haben im Wohle des Kindes zu handeln, sich um eine Versicherung bzw. die Gesundheitsfürsorge der minderjährigen Tochter kümmern.

LG, Gute_Fee

sorry ich weiß nicht so genau würde hier mal einen anwalt fragen!
wäre ja eigentlich unverschämt dem mädel das jetzt abzuknüpfen

gruss

Hallo,
Deine Frage sollte von einem Juristen beantwortet werden, da die Gefahr einer „unerlaubten Rechtsberatung“ bei Beantwortung Deines Anliegens besteht.
Nach meinem Rechtsempfinden sehe ich die Eltern in der Pflicht, jedoch kann der Gesetzgeber sein Recht innerhalb der Familie einfordern.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Seidel

Hallo,
da war wohl bei den Eltern nichts zu holen, so dass die Freundin nunmehr direkt in Anspruch genommen werden soll. Außer einer Überprüfung, ob die Forderungen nicht verjährt sind (eher nicht, da der Gerichtsvollzieher die eintreibt), fällt mir da nichts ein.
Viele Grüße
Andreas

Hallo,

das klingt ja gar nicht gut. Aber in diesem Fall würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sie wird bestimmt Prozesskostenbeihilfe bekommen.

Viele Grüße

Hallo selcuk1989,

Deine Freundin soll sich unbedingt bei der damaligen Kasse melden. Denn Sie hatte ja keine Ahnung von der Abmeldung durch die Eltern. Wie hätte Sie also reagieren sollen, wenn Sie nichts davon weiss. Das kann keine Krankenkasse verlangen! Die Kasse hätte damals informieren müssen, da dies nicht passierte, stehen die Chancen sehr gut, dass die Krankenkasse für die damaligen Kosten aufkommt.
Vielleicht sind die Eltern auch rückwirkend doch irgendwie wieder versichert und es muss nur eine kostenfreie Familienmitversicherung durchgeführt werden. Dies ist auch möglich. Also auf jeden Fall die Kasse kontaktieren!!

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.