Hallo:
Deine Frage ist rechtlich sicher von mehreren Faktoren abhängig!
Zum Einen ist unbekannt, wie und welche Voraussetzung du mit dem Tiefbauunternehmen als Vertragspartner hast.
Stichwort: abgeschlossener Werkvertrag! ???
Dieser ist ersteinmal grundsätzliche Vorraussetzung für alles Weitere…
Steht dort nichts über mögliche Haftung oder Übernahme von Schäden an Dritten drin, wird zu prüfen sein, ob das Tiefbauunternehmen die Pflicht gehabt hätte, auf mögliche Schäden durch das Befahren mit Gerät hinzuweisen… Ich würde mal davon ausgehen, dass dies wohl notwendig gewesen wäre! Denn kein Unsachverständiger, muss über Konsequenzen der Arbeit anderer rechtliche Sicherheit haben! Es wäre sicher richtig gewesen, dass die TBF dich dazu informiert hätte: „… wenn wir darüber fahren… kann es aber Schäden an gemeindeeigenen Wegen geben…“ oder so ähnlich zumindest.
Dies dann einfach zu tun, ohne Vorinformation dazu, daß das Tun ggf. nachhaltige Schäden hervorrufen könnte, halte ich für ein Versäumnis in der Sorgfaltspflicht des Unternehmens.
Grundsätzlich ist es natürlich sicher so, dass keiner zu haften braucht für die unqualifizierte Arbeit anderer! Aber: es gilt natürlich auch die verbriefte Unschuldsvermutung, in sofern muss ich als Bauherr natürlich dem Unternehmen nachweisen, dass es mich nicht auf Risiken hingewiesen hat!
Ob das so ist oder war, schreibst du nicht, in sofern
gibt es nach deiner Schilderung erstmal Klärungsbedarf zu den Voraussetzungen! Erst dann kann es etwas mehr rechtliche Relevanz geben.
Hat die Fa. dich denn gewarnt… und sei es auch nur mündlich, du aber hast dennoch Auftrag erteilt, die Arbeiten durchzuführen, dann siehts eher schlecht aus für deine Belange!
Da trägst du das Risiko dann komplett…
Kläre doch mal zunächst intern, wie der ganze Prozess des Projektes entstanden ist, kläre mal, wie und auf welcher Grundlage Auftrag erteilt wurde und mit welchen Konsequenzen aus vertraglichen Dingen zu rechnen ist/war!!! Erst dann, wenn diese Grundlagen vorliegen, kann gutachterlich darüber entschieden werden, wer etwas ggf. versäumt hat!
Die Kürze deiner Darstellung lässt viele Fragen der Verantwortlichkeit offen, die heute nur spekulativ beantwortet werden können… was sachlich natürlich völlig unvollkommen ist!
Kläre… schreibe, informiere im Detail… dann sicher konkretere Beurteilungen!!!
Ein wenig mehr an Detailarbeit ist schon notwendig, wenn deine Frage hier annähernd schüssig beantwortet werden soll.
Jedenfalls ist deine Frage mit einer 2-Minutenmail deinerseits nicht klärbar!!
Ich sags ganz offen:
So kurz und undetailliert, wie du das Problem schilderst, wird es wohl eher nahe liegen, dass keine ordnungsgemäßen Veträge vorhanden sein werden, sondern mal wieder einer der Fälle auftaucht, wo man „Machen“ vor „Sicherheit“ setzt! Wenn es dann so sein sollte, tägst du natürlich als Auftraggeber die volle Verantwortung…
Spekulativ auch dies… aber es wäre nicht die erste Siatuation, die mir so begegnet!
Wenns anders ist, schreibe bitte dazu, mach es total offen, gerade hier im Forum!
Nur in Offenheit, gibts wirkliche, neue Erkenntnisse!
Und noch Eines:
Rechtliche Sicherheit gibt es hier sicher ebensowenig wie bei einem Anwalt!!!
Immerzu werden Gerichte nach Beweisen fragen und wir in der Comm. können immer nur Fingerzeige und Erfahrungen weitergeben!
Freue mich auf Details, finde es spannend, mag mich gerne weiter dazu äussern!!
Liebe Grüße für heute,
Mika